
Deshalb bietet die Untere Landschaftsbehörde drei Veranstaltungen an, um Interessierte über den Landschaftsplan und die Verfahrensschritte zu informieren. Die Veranstaltungen finden statt am Dienstag, 4. September, im Ratssaal des Rathauses Sundern, am Donnerstag, 6. September, in der Schützenhalle Allendorf und am Dienstag, 18. September, in der Schützenhalle Hachen. Der Beginn ist jeweils um 18 Uhr. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Plan im Kreishaus Meschede, Raum 698, nach Terminabsprache (0291/94-1666 oder 94-1673) bis zum 31. Dezember einzusehen.
Der Planungsschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat zur Folge, dass in den vorgesehenen Naturschutzgebieten, den Naturdenkmalen und den Geschützten Landschaftsbestandteilen eine Veränderungssperre eintritt. Nach der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Entwürfe eingearbeitet. Im Rahmen der dann folgenden öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes kann jeder betroffene Bürger innerhalb eines Monats seine Anregungen und Bedenken schriftlich vorbringen. Diese Eingaben werden von der Verwaltung geprüft und dann dem Kreistag des Hochsauerlandkreises zur Entscheidung vorgelegt.
Während die Bauleitpläne - Flächennutzungsplan und Bebauungsplan – die städtebauliche Entwicklung des bebauten Innenbereichs zum Ziel haben, erfasst der Landschaftsplan den Außenbereich wie beispielsweise Felder, Grünlandflächen, Talauen, Bachläufe, Einzelbäume oder Baumgruppen, Hecken und Gebüschkomplexe sowie Waldflächen. Im Plangebiet liegen auch „Gesetzlich geschützte Biotope". Dort sind Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu ihrer Zerstörung führen können, verboten.
Der Außenbereich besitzt einen sehr hohen ökologischen Wert. So sind in der Stadt Sundern Flächen mit dem europäischen Schutzstatus eines FFH-Gebietes (Flora, Fauna, Habitat) genauso durch entsprechende Schutzfestsetzungen zu sichern, wie beispielsweise Waldflächen mit regionaler Bedeutung. Daraus folgt, dass entsprechend der ökologischen Wertigkeit der Flächen verschiedene Schutzkategorien wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete vorgesehen sind. Außerdem sollen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen etliche Waldflächen durch die Verwendung von Laubholz bei Wiederaufforstungen aufgewertet und Fehlbestockungen in Grünland umgewandelt werden.