Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn AG muss fortgeschrieben werden
Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee
Ottostadt Magdeburg.
Die fortgeschriebenen Planungen und der Planfeststellungsbeschluss zur Eisenbahnüberführung in der Ernst-Reuter-Allee machen eine Überarbeitung der Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn AG erforderlich. Eine entsprechende Drucksache wurde gestern in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Nach Beratung in den Ausschüssen muss der Stadtrat entscheiden.
Seit dem 10. April 2012 liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee vor. Das Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn AG zum Spurplanumbau, einschließlich der Bahnsteige und Ausrüstungen, wird voraussichtlich im September mit einem Planfeststellungsbeschluss beendet.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Stadt wurden alle vom Bauvorhaben betroffenen Belange gegeneinander abgewogen und Interessen ausgeglichen. Auch die Bürger hatten die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen. Der Planfeststellungsbeschluss ist das Ergebnis der Abwägung der verschiedenen Interessen. Er enthält Auflagen, deren Umsetzung auch finanzielle Auswirkungen auf die Baumaßnahme haben.
Seit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung im Dezember 2009 wurden die Planungen zum Gesamtvorhaben weitergeführt. Auch dabei kam es zu Kostenverschiebungen, teilweise zu Kostensenkungen, teilweise zu Kostenerhöhungen.
Aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ergibt sich, dass die Deutsche Bahn AG mehr als 40 % des Gesamtvorhabens finanziert. Die Baumaßnahme soll darüber hinaus anteilig mit Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert werden. Insgesamt ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss und den fortgeschriebenen Planungen keine Erhöhung des Finanzierungsanteils der Stadt.
Hintergrund
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen im Zentrum der Landeshauptstadt gehört zum Gesamtvorhaben „Eisenbahnknoten Magdeburg“ und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes gemäß Bundes-Schienenwege-Ausbaugesetz.
Das Bauvorhaben umfasst den dringend erforderlichen Neubau der Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Eisenbahnbrücken über die Ernst-Reuter-Allee sowie die Herstellung eines Tunnelbauwerkes für den motorisierten Individualverkehr zwischen Damaschkeplatz und Otto-von-Guericke-Straße.
Rechtliche Grundlage für die gemeinsame Abwicklung der Baumaßnahme durch die Deutsche Bahn AG und die Landeshauptstadt Magdeburg bildet das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Auf der Basis dieses Gesetzes wurde nach einem Beschluss des Stadtrates vom 18. Dez. 2009 eine Kreuzungsvereinbarung zwischen den Partnern Deutsche Bahn AG und Landeshauptstadt Magdeburg zur Umsetzung des Bauvorhabens abgeschlossen. Gleichzeitig wurden Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt und ihren Konzessionspartnern Städtische Werke Magdeburg (SWM), Abwassergesellschaft Magdeburg (AGM) und Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) abgeschlossen.
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