Ennepe-Ruhr-Kreis - Pressemeldungen


Bindestrich im Fahrzeugschein ist mit EU-Recht vereinbar

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[Pressemeldungen abonnieren]
[Pressemeldungen durchsuchen]
[Druckansicht]


[Zurück]

03. September 2012
Bindestrich im Fahrzeugschein ist mit EU-Recht vereinbar

(pen) Ein Bindestrich sorgt derzeit für Verunsicherung bei deutschen Fahrzeughaltern: Während dieser auf nahezu allen im Fahrzeugschein abgedruckten Autokennzeichen noch zwischen der Ortskennung „EN“ und der anschließenden Buchstaben- und Zahlenkombination zu finden ist, fehlt er am Fahrzeug auf den heute üblichen Euronummernschildern. Dieser kleine Unterschied wird im europäischen Ausland, insbesondere in Österreich und Italien, offenbar als Grundlage für hohe Bußgelder angeführt.

 

Das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises weist darauf hin, dass mit den unterschiedlichen Schreibweisen nicht gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird. „Unabhängig vom Bindestrich haben die Fahrzeugpapiere uneingeschränkte Gültigkeit im Inland und auch im europäischen Ausland“, betont Leiterin Sabine Völker. Das Bundesverkehrsministerium hat die anderen EU-Staaten inzwischen über die Schreibweisen unterrichtet. „Betroffene Bürger sollten sich gegen die Bußgelder wehren und Beschwerde bei der europäischen Kommission einlegen“, so Völker.

 

Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann seinen Fahrzeugschein bei den Zulassungsstellen entsprechend ändern lassen. Da jedoch kein Verstoß gegen die Rechtslage vorliegt, ist eine solche Änderung gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt von den Fahrzeugdokumenten ab. Wurden diese vor Oktober 2005 ausgestellt, liegen also noch Fahrzeugbrief und -schein vor, sind diese in das neue Format zu tauschen und es werden 19,90 Euro fällig, in allen anderen Fällen 11,20 Euro.

 

Um Irritationen zukünftig zu vermeiden hat der Ennepe-Ruhr-Kreis den Druck der Fahrzeugscheine inzwischen angepasst. „Damit wird der ´deutsche Bindestrich´ irgendwann der Vergangenheit angehören“, so Völker.

 

Wer einen Besuch der Kfz-Zulassungsstellen in Schwelm (Hattinger Str. 2a) oder Witten (Wittener Str. 100) plant und Zeit sparen möchte, kann vorab einen Termin vereinbaren. Ansprechpartner für dieses Serviceangebot sind montags bis donnerstags zwischen 7.30 Uhr und 15.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 11 Uhr unter den Telefonnummern 02336/930 (Schwelm) bzw. 02302/2024218 (Witten) erreichbar. Online geht es auch: Unter www.en-kreis.de finden sich die notwendigen Informationen direkt auf der Startseite unter dem Stichwort „Wunschkennzeichen & Wunschtermin“.




[Zurück]

Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de