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Landkreis gibt Zuschuss für Schulbauten in Jümme

07. September 2012

Die Samtgemeinde Jümme bekommt vom Landkreis Leer einen Zuschuss von 250.000 Euro für die Modernisierung der Grundsschulen in Detern, Nortmoor und Filsum. Das hat der Kreisausschuss am Donnerstag dieser Woche auf Vorschlag von Landrat Bernhard Bramlage beschlossen. Insgesamt will die Samtgemeinde rund 500.000 Euro in die drei Grundschulen investieren.

Nach Auskunft von Bramlage bekommt die Samtgemeinde den Zuschuss für die Anpassung der drei Grundschulen an ein Ganztagsschulangebot. Der Landkreis will ein solches Angebot in Abstimmung mit den Gemeinden möglichst flächendeckend im gesamten Kreisgebiet schaffen. Die Samtgemeinde Jümme habe diese Diskussion für ihre Grundschulen zügig und positiv aufgenommen und unter Beteiligung von Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern ein Konzept zur zeitgleichen Einrichtung von Ganztagsschulen an allen drei Standorten entwickelt.

Eine entscheidende Rolle für den Zuschuss an die Samtgemeinde Jümme spielt nach den Worten des Landrats ihre Sonderrolle unter den kreisangehörigen Gemeinden: Jümme ist die einzige kreisangehörige Gemeinde, die nicht Standort einer weiterführenden kreiseigenen Schule ist. In den vergangenen Jahren seien in den anderen Gemeinden, die sämtlich über schulische Angebote im Sekundarbereich I und II verfügen, vom Landkreis rund 55 Millionen Euro in den Schulbereich investiert worden.

Dadurch könnten in den sanierten und modernisierten Schulgebäuden an den Standorten der weiterführenden Schulen die vorhandenen Einrichtungen wie Turnhallen, Aulen, Küchen, Unterrichtsräume den Einwohnern und Vereinen auch für außerschulische Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. In der Samtgemeinde Jümme dagegen müssten diese Kosten ausschließlich von der Kommune getragen werden.

Mit dem Zuschuss für die Samtgemeinde Jümme nehme der Landkreis seine Ausgleichfunktion zwischen den kreisangehörigen Gemeinden wahr und mildere die Nachteile der Samtgemeinde Jümme damit ab.

Der Landkreis will den Zuschuss in zwei Raten in den Haushalten 2013 und 2014 einplanen und der Gemeinde bereits die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn geben, so dass den weiteren Planungen nichts mehr im Wege stehen dürfe.

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