Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen bis Montag, 5. November, beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung in Lengerich und Ladbergen zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 34/2012 des Kreises Steinfurt vom 26. September bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Weitere Informationen gibt es beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 0 54 82 / 70 – 33 43.