Eike-von-Repgow-Preis 2012 für Dr. phil. Jolanta Karpavičiené
Stadt und Universität ehren litauische Historikerin
Die litauische Historikerin Dr. phil. Jolanta Karpavičiené erhielt heute den diesjährigen Eike-von-Repgow-Preis. Damit würdigen die Landeshauptstadt Magdeburg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam den bedeutenden Beitrag der Preisträgerin zur Untersuchung und Publikation des Magdeburger Rechts in Litauen. Die Verleihung erfolgte am Abend durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Prof. Dr. Jens Strackeljan im Rahmen eines Akademischen Festaktes in der Johanniskirche.
„Frau Dr. Karpavičiené ist aufgrund ihrer zahlreichen und gehaltvollen Untersuchungen die überragende Repräsentantin der Magdeburger-Recht-Forschung in der Republik Litauen“, würdigte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die langjährige Arbeit der Preisträgerin. „In Dr. Karpavičiené sehen wir eine international ausstrahlende Wissenschaftlerin, die offensiv die Bedeutung des Magdeburger Rechts in unserer verbindenden Kulturgeschichte, aber auch unter Gegenwartsgesichtspunkten sichtbar macht“, so der Oberbürgermeister. „Somit ist sie eine überaus würdige Preisträgerin für den Eike-von-Repgow-Preis.“
Jolanta Karpavičiené ist von Anfang an (2004) Mitglied der international besetzten vorhabenbezogenen Kommission des Langzeitforschungsvorhabens „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“ bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Vor kurzem hat Frau Dr. Karpavičiené zusätzlich zu ihren Verpflichtungen am Historischen Institut der Universität Vilnius die Funktion der Stellvertretenden Direktorin am Litauischen Nationalmuseum in Vilnius übernommen.
Die Laudatio zur Würdigung der Preisträgerin sprach Prof. em. Dr. jur. Dr. h. c. Dietmar Willoweit, Altpräsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Unter dem Titel „Sachsenspiegel und Magdeburger Stadtrecht: kulturhistorische Verbindungen zwischen Mitteldeutschland und Litauen“ hielt die Preisträgerin im Anschluss an die Preisübergabe einen Festvortrag.
Eike-von-Repgow-Preis
Der Eike-von-Repgow-Preis wird gemeinsam von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verliehen. Die erste Verleihung fand 1998 statt. Seit dem Jahr 2004 wird der Preis im jährlichen Wechsel mit dem Eike-von-Repgow-Stipendium verliehen.
Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u.a.:
„Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern.“
"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."
Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.
Bisherige Eike-von-Repgow-Preisträger:
1998 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler
1999 Herr Prof. Dr. phil. habil. Günter Mühlpfordt
2000 Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand
2001 Herr Prof. Jürgen Goydke
2002 Herr Prof. Dr. Heiner Lück
2003 Herr Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Ebel
2004 Frau Prof. Dr. Danuta Janicka
2006 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell
2008 Herr Prof. Dr. Rudolf Schieffer 2010 Herr Prof. László Blazovich
Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat somit den Status eines Preisträgers.
Eike von Repgow
- um 1180 geboren im heutigen Reppichau
- nach 1233 gestorben in Großmühlen/Schönebeck bei Magdeburg
- Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg
- Er besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.
1220-1235 drei Fassungen des „Sachsenspiegels“ in niederdeutsch, hochdeutsch und lateinisch
1225-1231 verfasste er die „Sächsische Weltchronik“, erstes historisches Werk in
deutscher Sprache
1233 urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/ Magdeburg
Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgows sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Nach den Maßstäben seiner Zeit ist er kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.
Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinen Lehnsherren wird er motiviert, diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den „Spiegel der Sachsen“. Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des „Sachsenspiegels“, zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.
Was Eike von Repgow niederschreibt, ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der „guten Vorfahren“.
Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des „Sachsenspiegels“. Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der „Sachsenspiegel“ – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnsrecht. Im „Sachsenspiegel“ ist das erste Mal in der Geschichte „Strafrecht“ nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.
Sachsenspiegel und Magdeburger Recht
Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.
Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg das Stadtrecht und wird der Stadt 1188 von Erzbischof Wichmann offiziell verliehen. Mit dem Sachsenspiegel gelangt das Magdeburger Stadtrecht nach Osteuropa und sogar bis nach Russland. Als sächsisch-magdeburgisches Rechtfindet esdurch Rechtsverleihung Eingang in die Rechtskulturen vieler Landschaften und Städte Ostmitteleuropas. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungiert über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.
Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden findet das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht deshalb auch von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte erbitten vom Magdeburger Schöffenstuhl Hilfe bei der Rechtsprechung.
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.
Der „Sachsenspiegel“ ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, die private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein „Recht“ im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach einer solchen Schrift, also dem Rechtsgebrauch, wird sie zum formalen Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen zu dieser Zeit in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.
In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der „Sachsenspiegel“ bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, aber noch im Jahre 1932 stützt das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den „Sachsenspiegel“. In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.
Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des „Sachsenspiegels“ und schließlich Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen.
Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Ihr Ausgangspunkt sind jedoch die Repgowschen Texte. Mit dieser Fassung fand der Sachsenspiegel seinen inhaltlichen Abschluss. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem „Sachsenspiegel“, vom „Magdeburger Recht“ zu sprechen.
Die Forschungsstelle zum Magdeburger Recht
Seit April 2003 gibt es in Magdeburg eine Forschungsstelle zum Magdeburger Recht. Das Forschungsprojekt wurde vom Eike-von-Repgow-Preisträger 2003 Dr. Heiner Lück, Professor für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Präsidiumsmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, initiiert. Von 2004 bis 2007 war die Magdeburgerin und Eike-von-Repgow-Stipendiatin des Jahres 2007, Marion Perrin, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Mitbegründerin der Forschungsstelle „Magdeburger Recht“. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit ist es im letzten Jahr gelungen, die Magdeburger Arbeitsstelle in das Akademieprogramm zu übernehmen. Dies bedeutet die finanzielle Absicherung dieser Stelle in Magdeburg für weitere 12 Jahre. Derzeit ist die Juristin Dr. Katalin Gönczi als Mitarbeiterin der Forschungsstelle tätig.
Forschungsgegenstände sind die Verbreitung und Funktion des Magdeburger Stadtrechts in Osteuropa und seine Rolle als Wirtschaftsfaktor in den Städten Ostmitteleuropas während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit.
Im Zentrum der wissenschaftlichen Bemühungen stehen Studien zur Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts in einem europäischen Maßstab sowie zur Funktion jener Rechtsfiguren, welche insbesondere wirtschaftlich relevant waren, u.a. Zunft, Kaufleute, Handelsverträge, Gerichtsbarkeit über Handelssachen, Maß und Gewicht. Diese Aufgaben sind nur in enger Kooperation mit osteuropäischen Wissenschaftlern zu lösen. Diese unverzichtbare Kooperation wird durch die Anbindung der Forschungsstelle an das Akademievorhaben „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“ bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig gewährleistet.
Die Bedeutung des Magdeburger Rechts für die Geschichte des mittel- und osteuropäischen Raumes ist unbestritten. Sein hoher Entwicklungsstand führte dazu, dass einzelne Privilegien für Magdeburger Kaufleute schon im 10. und 11. Jahrhundert als Vorbild für andere Orte im mitteldeutschen Raum dienten.
|