Bocholt, 23. Oktober 2012
Jugendschutz: 14 Kontrollen mit Testkäufern – zwei Verstöße
Bocholt (PID).
Der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung führte anlässlich der diesjährigen Herbstkirmes Kontrollen unter Einsatz jugendlicher Testkäufer durch. Ergebnis: In zwei von 14 überprüften Kiosken, Tankstellen und Geschäften kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, weil Waren wie Tabak, Schnaps oder DVD´s mit Alterbeschränkung herausgegeben wurden, ohne vorher das Alter der Käufer mittels Ausweiskontrolle zu prüfen.
Eine Verkaufsstelle wurde bereits zum wiederholten Mal auffällig. Gegen die Betreiber der Geschäfte wird ein Verfahren eingeleitet, ebenso wie gegen die Verkäufer selbst. Insbesondere die erneut auffälligen Verkaufsstellen müssen mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen.
"Das Ergebnis stimmt mich von der Tendenz her optimistisch“, so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. „Bei der letzen Kontrolle fielen mehr als die Hälfte der überprüften Betriebe negativ auf.“ Beunruhigend sei nur, so Kolks weiter, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz in einigen Betrieben offenbar nur unzureichend Beachtung fände. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung sieht es daher als notwendig an, in diesem Bereich verstärkt Kontrollen mit Testkäufern durchzuführen.
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren. Diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.