Streusalz eingelagert, Fremdfirmen beauftragt - Winterdienst ist gut vorbereitet
Ottostadt Magdeburg.
Auch wenn die ersten Schneefälle noch auf sich warten lassen: Die Vorbereitungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes für die neue Wintersaison sind pünktlich zum 1. November abgeschlossen. Die Räum- und Streufahrzeuge stehen bereit, Streusalz ist eingelagert, die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen ist erfolgt. Auch die Magdeburger Verkehrsbetriebe haben sich auf ihre Aufgabe beim Winterdienst an Haltestellen vorbereitet.
„Es ist nicht absehbar, wie viel Schnee und Eis der Winter bringen wird. Dennoch haben wir mit der Erhöhung der Lagerkapazität für Auftausalz mehr Möglichkeiten, um Engpässen vorzubeugen“, erläutert Betriebsleiterin Doris König. Durch die Fertigstellung von zwei Silos konnte die eingelagerte Streusalzmenge von 1800 Tonnen auf 2300 Tonnen Salz erhöht werden.
„Auch in dieser Saison werden die bewährten Regelungen des im September 2010 vom Stadtrat beschlossenen Winterdienstkonzeptes beibehalten“, stellt Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz klar. „Das heißt, die Stadt sorgt für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten. Wir erwarten aber auch, dass alle Eigentümer ihren Pflichten nachkommen.“
So hat der Abfallwirtschaftsbetrieb seinen Tourenplan erweitert, um eine sichere Anfahrt in Nebenstraßen zu den Kindergärten und Schulen zu ermöglichen. Mit der Erhöhung der Streu- und Räumbreite auf zwei Meter an Lichtsignalanlagen wird die Begehbarkeit auch für behinderte Bürger ermöglicht. Insbesondere wird bei der Schneeräumung darauf geachtet, dass der Bedienungstaster an den Lichtsignalanlagen erreichbar ist. Taxistände sind in den Winterdiensttouren verankert, um den Fahrgästen ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird zudem eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besondere Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen festlegt, um ein weitgehend reibungslos funktionierendes Verkehrssystem aufrecht zu erhalten.
„In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen müssen wir uns jedoch zunächst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen der Priorität 1 konzentrieren. Winterdienst auf nachrangigen Straßen können wir erst leisten, wenn es die Kapazitäten zulassen“, so der Leiter des städtischen Winterdienstes Andreas Stegemann.
„Wichtig ist, dass auch alle Hauseigentümer ihre Pflichten kennen und ihnen nachkommen, um Ordnung und vor allem Sicherheit auch an schneereichen Tagen zu gewährleisten“, betont der Beigeordnete Holger Platz. „Um Grundstückseigentümer und Anlieger über ihre Pflichten im Winter zu informieren, halten wir eine Broschüre mit dem Titel ‚Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg’ bereit. Sie ist in den BürgerBüros und beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos erhältlich und kann im Internet unter www.magdeburg.de heruntergeladen werden“, ergänzt die Betriebleiterin des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes Doris König. „Wir erläutern darin gesetzliche Grundlagen sowie Rechte und Pflichten im Winterdienst und benennen die richtigen Ansprechpartner.“
Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen, und manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen. „Wir bitten, Autos so zu parken, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Räumung von Straßen. Das kostet wertvolle Zeit. Winterdienstprofis und Verkehrsteilnehmer müssen jetzt gut zusammenarbeiten, um eine sichere Mobilität in der Stadt aufrecht zu erhalten“, ergänzt Winterdienstchef Andreas Stegemann.
Hintergrundinformationen zur Räum- und Streupflicht in Magdeburg
Bei Schneefall und Eisglätte sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese in einer Breite von 1,25 Metern geräumt und bei Glätte abgestumpft werden, so dass sie sicher begehbar sind. In Straßen ohne Gehwege ist auf jeder Straßenseite ein Randstreifen von 1,50 Metern zu beräumen und zu streuen. Dabei sollte der Schnee – wenn möglich – nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück geschoben werden.
Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.
Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.
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