Zielsetzung: Ausgeglichener Haushalt im Jahr 2018 - Magistrat fasst Beschluss zum hessischen kommunalen Schutzschirmgesetz

19. November 2012. Mit der Zielsetzung, bis ins Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, will die Stadt Kassel die Entschuldungs- und Zinsdiensthilfe nach dem hessischen kommunalen Schutzschirmgesetz in Höhe von 260 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen. Das hat der Magistrat jetzt beschlossen und an die Stadtverordnetenversammlung geleitet. Danach würde das Land in den kommenden 30 Jahren diesen Betrag komplett tilgen und der Stadt eine jährliche Zinsdiensthilfe von bis zu zwei Prozent zahlen.

Für die Stadt ist die Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds mit der Auflage verbunden, den Ergebnishaushalt bis zum Jahr 2018 im ordentlichen Ergebnis dauerhaft auszugleichen. Dieses Ziel kann nur durch erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen erreicht werden. Eine entsprechende Vorschlagsliste hat der Magistrat dem Gremium zur endgültigen Beschlussfassung zugeleitet. Das teilten im Anschluss an die heutige Magistratssitzung Oberbürgermeister Bertram Hilgen, Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel, Bürgermeister Jürgen Kaiser, Stadträtin Anne Janz sowie Stadtbaurat Christof Nolda in einer gemeinsamen Pressekonferenz zum weiteren Verfahren und den vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt mit.

„Wir haben in intensiven, aber letztlich erfolgreichen Verhandlungen mit dem Land erreicht, dass die Stadt Kassel einen erheblichen Teil ihrer Altschulden loswerden, damit langfristig neue Handlungsfähigkeit gewinnen und ihren Ruf als dynamische und erfolgreiche Großstadt festigen kann“, erklärte Oberbürgermeister Hilgen. Entscheidend sei für ihn auch als Verhandlungsführer auf Seiten des Hessischen Städtetags gewesen, dass das Land Hessen der Stadt Kassel wie auch allen anderen am Programm teilnehmenden Kommunen Zurückhaltung für den Fall von Verschlechterungen der gesamtwirtschaftlichen Lage signalisierte.

Stadtkämmerer Dr. Barthel präzisierte, dass Kassel bei Abweichungen bei den geschätzten Aufwendungen und Erträgen – insbesondere sofern sie nicht von der Stadt zu verantworten seien – „eine Einstellung und Rückabwicklung der Hilfen nicht zu befürchten“ habe. OB Hilgen: „Wir stehen für Entwicklungen gerade, auf die wir selbst Einfluss haben, aber nicht für Dinge, die von anderen verursacht werden.“

Er sei zuversichtlich, so Stadtkämmerer Dr. Barthel weiter, dass man in der Mittelfristplanung bis 2018 einen Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis darstellen könne. Die zentralen Punkte auf der Aufwands- und Ertragsseite seien seriös geschätzt. Unter anderem habe sich die Gewerbesteuer auf hohem Niveau stabilisiert, für 2012 erwarte man bis zu 170 Millionen Euro. Mit der Entwicklung weiterer Gewerbeflächen und der weiterhin prognostizierten stabilen Entwicklung der nordhessischen Region könne man bis 2020 ein um etwa 26 Millionen Euro erhöhtes Gewerbesteueraufkommen erwarten. Sicher sei dies allerdings nicht, so der Kämmerer, da es von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und in Kassel abhänge, die schwer vorhersehbar sei.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen, die auch Kürzungen im Sportsponsoring enthalten, sagte Bürgermeister und Sportdezernent Kaiser: „In Kassel werden auch weiterhin sportliche Großereignisse stattfinden, die von der Stadt organisatorisch unterstützt werden. Angesichts schmerzlicher Einschnitte in vielen Bereichen, ist eine Barsubventionierung aus Steuermitteln jedoch nicht mehr vertretbar. Ich bin zuversichtlich, dass es den kommerziellen Veranstaltern gelingen wird, weitere Sponsorenmittel einzuwerben.“

Auch Stadträtin und Jugenddezernentin Janz erläuterte Einsparungen für ihren Bereich: „In den letzten Jahren sind hohe Anstrengungen der Kommune zum Ausbau und zur Qualitätssicherung der 9.000 Betreuungsplätze in Kassel geleistet worden. Seit 2008 sind die Gebühren stabil. Wir werden mit den Elternbeiräten gemeinsam die Verteilung der angestrebten Mehreinnahmen und der damit verbundenen Belastungen vornehmen. Unser Ziel ist, eine familienfreundliche Kommune zu bleiben.“

Stadtbaurat Nolda ergänzte abschließend: „Wenn Konsolidierung zu einer Mehrbelastung für die Stadtbevölkerung führt, verpflichtet dies zum verantwortlichen Umgang.“ Die Erhöhung der Parkgebühren erfolge beispielswiese nach dem Grundsatz „höhere Gebühren auf mehreren Flächen – gerecht und bedarfsorientiert“. Dafür seien die Parkzeiten künftig flexibler.

Konsolidierungsvorschläge im Rahmen des Entschuldungsfonds 2013:

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