Hinweise zum Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen
Ottostadt Magdeburg.
Die Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, weist auf folgende Schwerpunkte zum Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen hin: Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist in diesem Jahr vom 28.12. bis 31.12. gestattet. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier ist nur der Vertrieb und das Überlassen von pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 1 gem. § 22 Sprengstoffgesetz erlaubt. Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen sind bzw. der Konformitätsnachweis erbracht wurde und die Gegenstände mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Nähere Auskünfte, auch in Bezug auf die Lagerung der Pyrotechnik, erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 5402048.
|