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| Pressemitteilung vom 07. Dezember 2012 |
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Vogelgrippevirus in Hombresser Geflügelhaltung – 40 Tiere mussten getötet werden Hofgeismar/Landkreis Kassel. In einer Freizeitgeflügelhaltung im Hofgeismarer Stadtteil Hombressen ist bei Gänsen der Vogelgrippevirus H5-N2 nachgewiesen worden. „Wir mussten 40 der 90 vorhandenen Tiere töten und haben eine Überwachungszone von einem Kilometer rund um die betroffene Haltung ausgewiesen“, informiert Vizelandrätin Susanne Selbert. Die 50 Tauben des Halters können am Leben bleiben – sie dürfen allerdings nicht ins Freie. Selbert: „Die entsprechenden Voraussetzungen wie eine abgeschlossene Freiluftvoliere und eine Überdachung sind in der Haltung gegeben“. Vom Überwachungsgebiet in Hombressen sind weitere 39 Geflügelhalter mit 783 Tieren betroffen.
Der Nachweis des Vogelgrippevirus war erfolgt, weil der in einem Geflügelzuchtverein engagierte Halter einige seiner Tiere auf einer Geflügelmesse in Leipzig ausstellen wollte. Für die Messe war der Nachweis erforderlich, dass keine Erkrankung vorliegt. „Eine Tupferprobe, die vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen untersucht wurde, ergab eine Infizierung mit dem Influenza A-Virus“, erläutert Selbert. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, dass es sich um den Erreger H5-LPAI handelt, hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises die Haltung sofort gesperrt. Selbert: „Wir haben noch Glück im Unglück, da es sich um die niedrigpathogene Variante handelt und wir haben daher die Überwachungszone nur auf einen Kilometer Radius festlegen mussten“. Um die Tötung der 40 Tiere (11 Gänse, 25 Enten und vier Hühner) der betroffenen Haltung „kamen wir allerdings nicht herum“, so die Vizelandrätin weiter. Selbert appelliert an die Geflügelhalter im Überwachungsgebiet in Hombressen „Ruhe zu bewahren und die Amtstierärzte in ihrer Arbeit zu unterstützen“. In allen Haltungen in Hombressen werden jetzt Proben genommen, um so auszuschließen, dass noch andere Haltungen betroffen sind.
Das Veterinäramt des Landkreises halte sich bei seinem Vorgehen streng an den Maßnahmenkatalog des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und stimme das weitere Vorgehen eng mit der Task-Force Tierseuchenbekämpfung beim Regierungspräsidium Kassel ab.
Zur Information der Bevölkerung und der Geflügelhalter in der Region Hofgeismar hat der Landkreis ein Info-Telefon eingerichtet, das unter der Nummer 0561/1003-3300 zu erreichen ist. Hintergrund: Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Bei Nachweis der Vogelgrippe wird rund um die betroffene Haltung eine Überwachungszone von einem Kilometer Radius bei niedrigpathogenen Fällen und einen Sperrbezirk von drei Kilometern bei hochpathogenen Fällen eingerichtet. In der Überwachungszone und im Sperrbezirk darf kein Geflügel transportiert werden. Die Tiere müssen in diesen Zonen in überdachten Gehegen gehalten werden und dürfen nicht ins Freie. Die Tiere der betroffenen Haltung müssen getötet (gekeult) werden. Die Gefahr, dass sich ein Mensch mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 ansteckt, ist in Europa sehr gering. Gefährdet durch A/H5N1 sind vor allem Personen mit intensivem Kontakt zu infizierten Tieren, zum Beispiel beim Schlachten (Umgang mit Blut und Kot). Es ist nur bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel möglich – wie zum Beispiel auf asiatischen Geflügelmärkten - sich anzustecken. Bisher gibt es erst eine Meldung einer Übertragung von Mensch zu Mensch (2008 in Indonesien). In der EU erfolgt die Bekämpfung von A/H5N1 aufgrund von EU-Recht. Die Europäische Union und die Schweiz haben einen Importstopp für alles Geflügel sowie für Wildvögel, Geflügelfleisch, Eier und unbehandelte Federn aus den von H5N1-Ausbrüchen betroffenen Ländern verhängt. In Deutschland wird die Vogelgrippe zusätzlich auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes und der aus ihm abgeleiteten Geflügelpest-Verordnung bekämpft. Diese Regelungen schreiben derzeit vor, dass bei Ausbrüchen von H5/H7-Influenza-Erkrankungen in der Tierhaltung der gesamte Tierbestand der betroffenen Halter zu töten ist. Die Kadaver werden verbrannt oder auf andere Weise unschädlich beseitigt, um eine Übertragung auf andere Tierbestände zu verhindern. Ferner werden Schutzzonen um den Fundort infizierter Tiere eingerichtet, in denen der Transport von Vögeln und Geflügelprodukten teils untersagt, teils genehmigungspflichtig ist. Diese ursprünglich für Influenza-Erkrankungen in der Tierhaltung gedachten Schutzmaßnahmen werden auch auf Einzelfunde infizierter Wildvögel angewandt. Um einheimisches Geflügel vor einer möglichen Übertragung von Influenzaviren durch Wildvögel zu schützen, wird derzeit in Europa auch ein Wildvogel-Monitoring durchgeführt, vorrangig bei wild lebenden Enten und Gänsen. Auffällige Proben werden im nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachuntersucht und genauer charakterisiert. Gebratenes, gegrilltes oder gekochtes Geflügelfleisch kann bedenkenlos gegessen werden. Das Virus stirbt bei Temperaturen ab 70 Grad ab. Auch gekochte Eier können verzehrt werden. Weltweit ist bisher keine einzige Erkrankung an H5N1-Viren durch kontaminierte Lebensmittel bekannt geworden. Insbesondere in Westeuropa kann davon ausgegangen werden, dass bisher auch keine kontaminierten Geflügelprodukte in den Handel gekommen sind. Zusätzliche Vorsicht beim Umgang mit Lebensmitteln, die über die ohnehin erforderliche Hygiene zum Schutz vor Salmonellose hinausgeht, wird daher derzeit von keiner amtlichen Stelle empfohlen. Weitere Informationen im Internet unter www.hmuelv.hessen.de unter der Rubrik Vogelgrippe im Bereich Verbraucher- und Tierschutz. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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LANDKREIS KASSEL
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