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Ab Januar: Vieles neu rund um die Lizenz zum Fahren

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12. Dezember 2012
Ab Januar: Vieles neu rund um die Lizenz zum Fahren

(pen) „Die Zahl von Anfragen und Anträgen im Zusammenhang mit Führerscheinen zeigt uns: Viele sind stark verunsichert, viele haben bereits etwas von bevorstehenden Änderungen rund um die Fahrerlaubnis gehört“. Bei Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung, und seinen Kollegen stehen die Telefone derzeit nicht still. Immer wieder können sie die Anrufer aber beruhigen. „Zwar“, so räumt Götte ein, „wird es zum Stichtag 19. Januar 2013 sehr umfangreiche Neuerungen geben. Nachteile muss deshalb aber niemand befürchten, es gibt Besitzstandsregelungen, erworbene Berechtigungen bleiben erhalten.“

Die wichtigsten Fakten: Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar von der Bundesdruckerei hergestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alles was vor diesem Datum hergestellt wurde, egal ob in der grauen oder rosa Papiervariante oder auch als Plastikkarte, muss umgetauscht werden. Bundesweit gilt dies für rund 48 Millionen Führerscheine, im Ennepe-Ruhr-Kreis dürften es gut 210.000 sein. „Für den Austausch gibt der Gesetzgeber den Bürgern aber 20 Jahre Zeit. Erst ab Mitte Januar 2033 ist das neue Dokument tatsächlich Pflicht. Bis dahin werden alle bisher ausgegebenen Varianten weiterhin als Lizenz zum Fahren anerkannt“, appelliert Götte an die Bürger, sich mit dem Umtausch ein wenig Zeit zu lassen oder diesen auch kritisch zu hinterfragen. „Insbesondere ältere Fahrer, die unsicher sind, ob sie in 20 Jahren überhaupt noch Autofahren, können sich Aufwand und Ausgaben auf absehbare Zeit sicherlich sparen.“

Allein diejenigen, die schon länger darüber nachdenken, ob sie ihren alten Führerschein gegen die EU-Kartenversion tauschen oder diejenigen, die doch lieber ein aktuelles statt ein Jugendbild in dem Dokument hätten, sollten noch dieses Jahr einen Antrag auf Umtausch stellen. „Wer das macht, erhält seinen neuen Führerschein noch vor dem 19. Januar, profitiert von der 20-jährigen Überganggangsfrist und hat folglich bis 2033 Ruhe“, erläutert Götte. Der Gang zum Amt ab 2013 mache hingegen eine Auslieferung nach dem Stichtag sehr wahrscheinlich, folglich müsse man bereits nach 15 Jahren erneut tätig werden. „Aber“, spricht sich Götte erneut für Gelassenheit in Sachen Umtausch aus, „völlig unabhängig von der Dauer der Gültigkeit: Kein Fahrer muss beim Umtausch eine Prüfung wiederholen oder sich vom Arzt seine Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen.“

Führerscheinneulinge, die ihr Dokument erst ab dem 19. Januar 2013 in Händen halten, müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen. „Für Motorradfahrer ist der bisher nach zwei Jahren automatisch mögliche Aufstieg in die PS-stärkere Klasse zukünftig mit einer praktischen Prüfung verbunden. Wer einen LKW mit mehr als 7,5, Tonnen fahren möchte, muss mindestens 21 statt wie bisher 18 Jahre sein und für Busführerscheine für Fahrzeuge mit mehr als 16 Plätzen lautet die Vorgabe 24 statt 21 Jahre“, nennt Götte einige Beispiele. Gleichzeitig macht er auf viele denkbare Ausnahmen und Sonderregelungen aufmerksam. Verlässliche Auskünfte, für wen was infrage komme, seien daher nur in Einzelgesprächen möglich.

Neu ist auch: Fahrzeuge mit drei Rädern gelten zum genannten Stichtag nicht mehr als PKW sondern als Motorrad. Folge: Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar macht und mit drei Räder unterwegs sein will, muss seine Prüfung auf einem Motorrad gemacht haben. „Schwer nachvollziehbar, aber durch das Führerscheinrecht, das die EU vorgibt, vorgeschrieben“, kommentiert Götte.

Stichwort Umtausch

Wer seinen alten gegen einen neuen Führerschein eintauschen möchte, der benötigt ein biometrietaugliches Lichtbild, seinen Personalausweis und alten Führerschein sowie 24 Euro für fällige Gebühren. Eignungsprüfungen sind nicht gefordert. Anträge können wie in den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen oder direkt in der Führerscheinstelle in Schwelm auf den Weg gebracht werden. Dort laufen die Vorarbeiten für die Umstellungen ab Januar bereits seit Monaten auf Hochtouren. „Wir hoffen, dass alles reibungslos klappt, können aber geringfügig längere Bearbeitungszeiten in den ersten Wochen nicht ganz ausschließen“, wirbt Götte um Verständnis.




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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de