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Presseinformation

14. Dezember 2012
Mehr Geld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Jobcenter und Sozialamt des Kreises passen Beträge automatisch an

Kreis Steinfurt. Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erhalten zum 1. Januar 2013 mehr Geld. Die sogenannten Regelbedarfe in den Bereichen SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden angepasst.

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt dann 382 € (bisher: 374 €), für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 345 € (bisher: 337 €) anerkannt. Kinder bis fünf Jahre erhalten zukünftig 224 € (bisher: 219 €), Kinder von sechs bis 13 Jahren 255 € (bisher: 251 €) sowie Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 289 € (bisher: 287 €). Der Regelbedarf für leistungsberechtigte Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 306 € statt zuvor 299 €.

Das jobcenter Kreis Steinfurt und das Sozialamt des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt keinen Antrag auf Auszahlung des höheren Betrags stellen müssen. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar automatisch angepasst.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de