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Mülltonnen nicht auf den Rad- und Gehwegen stellen
17. Dezember 2012. Die Stadt Borken weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass nach der Abfallentsorgungssatzung Abfallgefäße und -säcke zu den festgesetzten Abholterminen an die nächstgelegene öffentliche Straße zu stellen sind. Dabei sind die Gefäße so aufzustellen, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. In letzter Zeit ist es durch Aufstellen von Mülltonnen auf den Rad- und Gehwegen zu Behinderungen und kleineren Unfällen gekommen. Nach der Leerung sind die Gefäße unverzüglich, spätestens aber mit Ablauf des Leerungstages zu entfernen.
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