Einfamilienhäuser An der Steinkuhle grundsätzlich möglich
Klimagutachten für B-Planverfahren „Östlich Grabbestraße“ liegt vor
Ottostadt Magdeburg.
Das von der Stadt beauftragte Klimagutachten für das Gelände An der Steinkuhle liegt nunmehr vor. In dem Gutachten werden Aussagen zu Art und Maß einer möglichen Bebauung getroffen, die für das Gebiet nur geringe klimaökologische Auswirkungen haben. Ob in dem Areal, das derzeit als Kleingärten genutzt wird, Einfamilienhäuser gebaut werden sollen, muss der Stadtrat entscheiden. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen folgende Fragen: - Welche Belüftungssituation liegt in der Umgebung der Vorhabenfläche vor? - Wie ist die bioklimatische Situation zu beurteilen? - Wie wird sich das Bebauungsvorhaben voraussichtlich auf die klimaökologische Situation, besonders im Hinblick auf die Luftaustauschprozesse, auswirken? Für die Ermittlung dieser Zusammenhänge wurde als meteorologische Rahmenbedingung eine austauscharme, sommerliche Hochdruckwetterlage angenommen, die häufig mit einer überdurchschnittlichen hohen Wärmebelastung in den Siedlungsräumen sowie lufthygienischen Belastungen einhergeht. Das Gutachten hat dieses Szenario für das B-Plangebiet 165-5 „Östliche Grabbestraße“ sowie das mittelbar östlich angrenzende B-Plangebiet 206-2 „Lorenzweg/Steinkuhle“, das ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, untersucht. Da für die Bebauungsplangebiete noch keine konkreten Bebauungskonzepte vorliegen, sind für die Modellrechnungen die Bauflächen mit Gebäuden auf Grundlage der in den Plänen angegebenen Maße zur baulichen Nutzung belegt worden. Somit handelt es sich um eine hypothetische Bebauungssituation, wobei die gemachten Vorgaben zum Bauvolumen insgesamt berücksichtigt wurden. Die Bebauung der Planfläche „Östlich Grabbestraße“ soll durch eine offene Bauweise mit großen Grundstücken gekennzeichnet sein und sich somit den gartenartigen Charakter einer durchgrünten Bebauung bewahren. Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen: - Eine Erhöhung der Lufttemperatur in angrenzenden Siedlungsflächen ist nicht zu erwarten. Die gute Durchlüftung der geplanten Baufelder sowie der insgesamt geringe Versiegelungsgrad der vorgesehenen Einzelhausbebauung vermindern das Auftreten einer zusammenhängenden „Wärmeinsel“. - Eine negative Beeinflussung der bioklimatischen Situation in der benachbarten Bebauung ist unter den zugrunde gelegten Rahmenbedingungen auch bei einer gleichzeitigen Umsetzung des angrenzenden B-Plans „Lorenzweg/Steinkuhle“ nicht zu erwarten. - Von einer Wohnbebauung mit großen Grundstücken, geringer baulicher Dichte und hohem Grünflächenanteil, wie sie für die Modellrechnung zugrunde gelegt wurde, wird die klimaökologische Situation in den Bestandsquartieren am wenigsten betroffen sein. Durchgrünte Abstandsflächen zwischen geplanten Baufeldern und dem Bestand mindern zusätzlich die Ausbildung einer „Wärmeinsel“ während sommerlicher Hitzeperioden wirksam ab und unterstützen als „grüne Trittsteine“ den nächtlichen Luftaustausch. - Die räumliche Verteilung der Baukörper und deren Größe beeinflusst den Kalt-/Frischlufteintritt sowohl in die geplanten Baufelder als auch in den Bestand und nimmt damit Einfluss auf die siedlungsklimatische Situation. Im Hinblick auf die Größe der Planfläche sollte bei der Erschließung des B-Plan-Gebietes „Lorenzweg/Steinkuhle“ die in östliche Richtung abströmende Kaltluft berücksichtigt werden. Die Entwicklung des Bebauungsplanes 165–5 „Östliche Grabbestraße“ ist somit unter Einhaltung der folgenden Rahmenbedingungen, die den gutachterlichen Untersuchungen zugrunde lagen, möglich: ► Größe der Baugrundstücke: ca. 1.000 qm ► Grundflächenzahl (GRZ): 0,2 ► Festsetzungen in den Baufenstern zur räumlichen Ausrichtung der Baukörper ► Festsetzungen zur Höhe und Stellung der Nebenanlagen ► Grünfestsetzungen auf den Baugrundstücken. Insofern müssen frühere anderslautende Aussagen und Einschätzungen korrigiert werden. Über die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes entscheidet der Stadtrat.
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