Kreis Steinfurt. Inhaber von größeren Mietshäusern müssen nur noch alle drei Jahre das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt jetzt hin.
Grund ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser, deren Warmwasser ein bestimmtes Volumen unterschreiten, sind nicht untersuchungspflichtig. Die Untersuchungspflicht betrifft allerdings viele öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe. Die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt werden.
Legionellen können im Warmwasser vorkommen und Lungenentzündungen oder Fiebererkrankungen auslösen. Sie werden durch verkeimte Wassertröpfchen übertragen, wenn diese zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden. Legionellen vermehren sich bevorzugt in unzureichend erhitztem Warmwasser. Daher soll die Warmwassertemperatur im gesamten Leitungssystem 55°C nicht unterschreiten, so Bertold Friedrichs vom Gesundheitsamt.
Wenn bei der Messung eine erhöhte Legionellenbelastung festgestellt wird, muss das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Dieses berät dann die Vermieter über Maßnahmen, die eine einwandfreie Wasserqualität wieder herstellen.
Welche Gebäude untersucht werden müssen und wie die Untersuchung abläuft, erfahren Interessierte im Internet unter www.kreis-steinfurt.de, „Gesundheit & Ordnung“.