(pen) Vor dem Hintergrund der Mitte Januar anstehenden Änderungen im Führerscheinwesen verzeichnet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung momentan eine Antragsflut. „Das Plus im Vergleich zu ´normalen Zeiten´ liegt bei mehreren hundert Prozent“, beschreibt Leiter Christian Götte die Lage. Folge: Viele Antragsteller müssen damit rechnen, dass ihr neuer Führerschein erst nach dem 18. Januar von der Bundesdruckerei hergestellt wird und wegen der Neuregelungen nicht mehr unbefristet sondern nur noch 15 Jahre gültig ist. Wer bis jetzt noch keine Umtauschantrag auf den Weg gebracht hat, kann sich den Gang zum Amt sparen. „Was jetzt noch reinkommt, wird in jedem Fall erst nach dem Stichtag Mitte Januar fertig werden“, stellt Götte klar.
Die auf 15 Jahre befristete Gültigkeit des Führerscheins ist für diejenigen, die bereits eine Lizenz zum Fahren in der Tasche hatten und diese lediglich umtauschen wollen, aber auch der einzige Unterschied zwischen alt und neu. „Weitere Nachteile muss niemand befürchten, das Gesetz beinhaltet Besitzstandsregelungen, alle erworbenen Berechtigungen bleiben also erhalten“, macht Götte deutlich. Und: Nach Ablauf der 15 Jahre ist zwar eine Verlängerung nötig, dabei muss aber kein Fahrer eine Prüfung wiederholen oder sich vom Arzt seine Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen.
Die wichtigsten Fakten der Neuregelung: Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar von der Bundesdruckerei hergestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alles was vor diesem Datum hergestellt wurde, egal ob in der grauen oder rosa Papiervariante oder auch als Plastikkarte, muss umgetauscht werden. Bundesweit gilt dies für rund 48 Millionen Führerscheine, im Ennepe-Ruhr-Kreis dürften es gut 210.000 sein. „Für den Austausch gibt der Gesetzgeber den Bürgern aber 20 Jahre Zeit. Erst ab Mitte Januar 2033 ist das neue Dokument tatsächlich Pflicht. Bis dahin werden alle bisher ausgegebenen Varianten weiterhin anerkannt“, sieht Götte keinen zwingenden Umtauschgrund.
Führerscheinneulinge, die ihr Dokument erst ab dem 19. Januar 2013 in Händen halten, müssen sich im Vergleich zu alten Fahrhasen auf zahlreiche Änderungen einstellen. „Für Motorradfahrer ist der bisher nach zwei Jahren automatisch mögliche Aufstieg in die PS-stärkere Klasse zukünftig mit einer praktischen Prüfung verbunden. Wer einen LKW mit mehr als 7,5, Tonnen fahren möchte, muss mindestens 21 statt wie bisher 18 Jahre sein und für Busführerscheine für Fahrzeuge mit mehr als 16 Plätzen lautet die Vorgabe 24 statt 21 Jahre“, nennt Götte einige Beispiele. Gleichzeitig macht er auf viele denkbare Ausnahmen und Sonderregelungen aufmerksam. Verlässliche Auskünfte, für wen was infrage komme, seien daher nur in Einzelgesprächen möglich.
Neu ist auch: Fahrzeuge mit drei Rädern gelten zum genannten Stichtag nicht mehr als PKW sondern als Motorrad. Folge: Wer seinen Führerschein ab dem 19. Januar macht und mit drei Räder unterwegs sein will, muss seine Prüfung auf einem Motorrad gemacht haben. „Schwer nachvollziehbar, aber durch das Führerscheinrecht, das die EU vorgibt, vorgeschrieben“, kommentiert Götte.
Stichwort Umtausch
Wer seinen alten gegen einen neuen Führerschein eintauschen möchte, der benötigt ein biometrietaugliches Lichtbild, seinen Personalausweis und alten Führerschein sowie 24 Euro für fällige Gebühren. Eignungsprüfungen sind nicht gefordert. Anträge können wie in den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen oder direkt in der Führerscheinstelle in Schwelm auf den Weg gebracht werden. Dort laufen die Vorarbeiten für die Umstellungen ab Januar bereits seit Monaten auf Hochtouren. „Wir hoffen, dass alles reibungslos klappt, können aber geringfügig längere Bearbeitungszeiten in den ersten Wochen nicht ganz ausschließen“, wirbt Götte um Verständnis.