07. Januar 2013

Schwalm: Vor Hochwasser schützen

Kreis Viersen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Schwalm festgesetzt. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 17. Januar in Kraft. Das Überschwemmungsgebiet betrifft die Flächen im Bereich der Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal.

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hat das Ziel, Schä­den durch Hochwasser zu verringern oder zu ver­meiden. Sie zählt zu den Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz. Dazu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. 

Mit der Festsetzung sind keinerlei Veränderungen an den Gewäs­sern verbunden. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Die Unterlagen können in den Rathäusern Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal, beim Kreis Viersen sowie bei der Bezirksregierung eingesehen werden. Darüber hinaus kann das Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirks­regierung aufgerufen werden.


www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungs gebiete.html
www.kreis-viersen.de


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Schwalm

Zwar malerisch, aber fließend und häufig gut gefüllt: die Schwalm. Foto: Axel Küppers / Abdruck honorarfrei

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