08. Januar 2013
Amern
Das Veterinäramt des Kreises Viersen hat den wegen der Infektiösen Blutarmut errichteten Sperrbezirk in Amern aufgehoben. Ende September war die Pferdeseuche auf einem Reiterhof bei einem 17 Jahre alten Wallach festgestellt worden. Das Tier musste eingeschläfert werden. „Die Proben der zweiten Untersuchung von 109 weiteren Pferde im Sperrbezirk waren wiederum negativ“, sagt Dr. Helmut Theißen, der Leiter des Veterinäramtes Kreis Viersen.
Laut Tierseuchengesetz muss bei Ausbruch der Infektiösen Blutarmut in einem Radius von einem Kilometer ein Sperrbezirk errichtet werden; alle Einhufer - dazu gehören auch Esel und Maultiere - müssen im Abstand von drei Monaten zwei Mal negativ getestet werden, bevor die Sperrzone aufgehoben werden darf. Die Hinweisschilder „Sperrbezirk“ rund um den Hof in Amern werden jetzt entfernt. Die Pferde dürfen nun wieder das Gebiet verlassen.
Neben diesem Fall gab es eine weitere Erkrankung im Kreisgebiet: Mitte August 2012 war eine Stute auf einem Reiterhof in Anrath positiv auf die infektiöse Blutarmut getestet worden. Auch dieses Tier musste eingeschläfert werden. Die Proben der anderen Pferde in Anrath waren negativ. So konnte das Kreis-Veterinäramt Ende November diesen Sperrbezirk aufheben.
www.kreis-viersen.de/veterinaeramt
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de