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documenta-Stadt Kassel

Wassergebühr: Gutachten stützen Position der Stadt – Konzessionsabgabe ist zulässig

10. Januar 2013.

Die von den Städtischen Werken zu zahlende Konzessionsabgabe darf in die Wassergebühren einberechnet werden. Das stellen drei Gutachten zweier Rechtsanwaltskanzleien sowie einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft übereinstimmend fest. „Die drei Gutachten bestätigen damit die Rechtsaufassung der Stadt“, erklärte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel am Donnerstag in einem Pressegespräch.

Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hatte eine Stellungnahme eines Rechtsgutachters eingeholt, um prüfen zu lassen, ob die Konzessionsabgabe in die Wassergebühr einberechnet werden darf. Der von der CDU beauftragte Gutachter hatte das verneint und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen verwiesen.

Dieses ist auf die Situation in der Stadt Kassel aber nicht anwendbar. Das Verwaltungsgericht habe die Einbeziehung der Konzessionsabgabe in die Gebührenkalkulation nur für den Fall als  rechtswidrig bezeichnet, in dem eine Stadt die Konzessionsabgabe von ihrem rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieb einfordert, dieser Eigenbetrieb über das Eigentum an den Wasserversorgungsanlagen und über die erforderlichen Mitarbeiter verfügt und die Wasserversorgung selbst durchführt.

In Kassel ist die Situation eine gänzlich andere: Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich im Eigentum der Städtische Werke Netz und Service GmbH (NSG). Diese ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts. Der städtische Eigenbetrieb KASSELWASSER erbringt zwar die Wasserversorgung – hat die operative Betriebsführung aber an die NSG übertragen. Bei der von der NSG an die Stadt Kassel zu zahlenden Konzessionsabgabe handelt es sich daher um so genannte echte Kosten der Wasserversorgung, die – so die jetzt vorliegenden Gutachten ­  zu Recht in die Gebührenkalkulation einzubeziehen sind.

Für die Verbraucher in Kassel und Vellmar bedeutet die im vergangenen Jahr vollzogene Umorganisation der Wasserversorgung im Übrigen keine Änderung. Die für das Wasser zu zahlenden Gebühren sind stabil geblieben, betonte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel. Auch für den städtischen Haushalt ist die Umstellung neutral gewesen, da keine Neuverschuldung erforderlich war. Die Alternative zu dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Organisationsmodell für die Wasserversorgung wäre gewesen, dass die Stadt die Wasserversorgung im so genannten Vollbetriebsmodell übernommen hätte. Das hätte bedeutet, dass die Stadt die Wasserversorgungsanlagen hätte zurückkaufen müssen. Durch ein höheres Defizit im städtischen Haushalt und daraus resultierend eine erforderliche Neuverschuldung, steigende Zinslasten und höhere Abschreibungen wären die Wassergebühren voraussichtlich gestiegen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem nachstehenden Link:

"Fragen und Antworten zur Wasserversorgung"
bzw.:
http://www.stadt-kassel.de/aktuelles/meldungen/infos/18984/index.html



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