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Münster, 10.01.2013

Sonntagsöffnung am 6. Januar: RP bestätigt Ratsentscheidung
Münster (SMS) Die Bezirksregierung sieht keinen Anlass, die Entscheidung des Rates der Stadt zur Sonntagsöffnung von Geschäften am 6. Januar in der Innenstadt zu beanstanden. Das teilte sie in einem Schreiben an die Stadt Münster mit. Anlass war die Eingabe einer Ratsfraktion, mit der diese die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde gebeten hatte, die Ratsentscheidung vom 19. September 2012 zu überprüfen. Ansatzpunkt der Eingabe war vor allem die Frage, ob das Internationale Jazzfestival eine hinreichend gewichtige Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag ist. Die Bezirksregierung stellt dazu klar, dass mit der Ratsentscheidung der rechtliche Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes eingehalten worden ist. Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer als zuständiger Beigeordneter der Stadt: "Die Argumentation der Bezirksregierung bestätigt nicht nur unsere Rechtsauffassung, sie stellt zugleich den hohen Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung heraus."

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