OB Hilgen: Beförderungen erfolgten sachgerecht und nach geltendem Recht

11. Januar 2013.

Als ungerechtfertigt weist Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen die Kritik an mehreren Personalentscheidungen der vergangenen Jahre zurück. Die von der CDU in der HNA kritisierten Beförderungen beziehungsweise Höhergruppierungen von Beschäftigten seien alle sachgerecht und nach geltendem Recht erfolgt.

 

Alle drei in der HNA vom 11. Januar namentlich und mit Bild genannten Mitarbeiter sind „zum Teil langjährige Beschäftigte der Stadtverwaltung, die Verantwortung für Personal und/oder wichtige Projekt tragen und seit vielen Jahren gute Arbeit im Dienste der Stadt und ihrer  Einwohner leisten“, erklärte Hilgen. Der Oberbürgermeister verwies darauf, dass es für Beförderungen und Höhergruppierungen Regeln gebe, die auch bei den von der HNA genannten Mitarbeitern eingehalten wurden.

 

Grundlage  für Höhergruppierungen und Beförderungen sind  der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst und dessen Eingruppierungsregeln und -merkmale beziehungsweise bei Beamten ein analytisches Bewertungsverfahren, das von der KGSt entwickelt wurde und bundesweit eingesetzt wird. In beiden Fällen gilt gleichermaßen, dass „Tätigkeiten bei der Stadt Kassel nach ihrer Schwierigkeit und der mit ihnen verbundenen Verantwortung bezahlt werden“, erklärt Hilgen.

 

Als völlig unverständlich bezeichnet es Oberbürgermeister Bertram Hilgen, dass die CDU die Personalentscheidungen, die zum Teil mehrere Jahre zurückliegen, nun in die Öffentlichkeit trägt und dort kritisiert. Hilgen: „Die Personalentscheidungen wurden allesamt im Magistrat beschlossen, dem ja bekanntlich auch Vertreter der CDU angehören.“

 

Indem die CDU die Kritik nun in den Medien übe, stelle sie verdiente und  gegenüber der Stadt loyale Mitarbeiter an den Pranger der Öffentlichkeit und setze sie ungerechtfertigten Verdächtigungen und Unterstellungen aus.

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