Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 17. Januar 2013

Schule: Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen startet bald

Vorgezogene Anmeldewoche der Gesamtschule ab 2. Februar

Bocholt (PID).

Eltern der Grundschüler der 4. Jahrgänge müssen sich in Kürze entscheiden, welche weiterführende Schulform ihre Kinder besuchen sollen. Ab Februar beginnt die Anmeldephase, nächste Woche schon werden die Anmeldevordrucke über die Grundschulen verteilt. Neu ist die Wahlmöglichkeit, sich neben Gymnasium, Real- oder Hauptschule für eine - noch einzurichtende - Gesamtschule zu entscheiden.

Bekanntlich ist beabsichtigt, eine fünfzügige städtische Gesamtschule am Standort Schulzentrum Süd-Ost zu errichten. Das vorgezogene Anmeldeverfahren für die Gesamtschule wird vom 2. bis zum 8. Februar durchgeführt. Das Ergebnis ist ausschlaggebend für die Errichtung einer Gesamtschule, mindestens 100 Schülerinnen und Schüler müssen für das Zustandekommen der neuen Schule angemeldet werden.

Dirk Lueg, Geschäftsbereichsleiter Schule und Planung, ergänzt: "Ist die Aufnahmekapazität der fünfzügigen Gesamtschule erschöpft, können Schülerinnen und Schüler, die im darauf folgenden Anmeldeverfahren an einer Haupt- oder Realschule oder an einem Gymnasium angemeldet werden, nicht mehr als Zweitwunsch die Gesamtschule angeben.“ Die Aufnahmeentscheidung zur Gesamtschule wird spätestens bis zum 15. Februar bekannt gegeben.

Nach dem vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschule erfolgen die Anmeldezeiträume für die übrigen Schulformen: Hauptschulen (16. bis 22. Februar), Realschulen (18. bis 20. Februar) und Gymnasien (16. bis 22. Februar). Weitere Details erhalten die Eltern dieser Tage auch in einem Infobrief der Stadtverwaltung.

Die vorhandenen öffentlichen Personennahverkehre aus den umliegenden Städten plus der Bocholter Stadtbusverkehre gewährleisten die Beförderung der Schüler. Fahrpläne mit den genauen Zeiten und Haltestellen sind über die Verkehrsträger im Internet und im StadtbusCenter, Europaplatz 20, 46399 Bocholt erhältlich.

Fahrkosten zur gewählten Schule werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung von der Stadt Bocholt erstattet. Beim Besuch der gewählten Schule werden maximal die Fahrkosten übernommen, die beim Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewünschten Schulform entstehen würden. Grundsätzlich werden Fahrkosten übernommen, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform 3,5 Kilometer beträgt oder überschreitet.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de