Bocholt, 18. Januar 2013
Stadt sucht Schöffinnen und Schöffen
Bewerbungen werden bis 31. März bei der Stadtverwaltung entgegen genommen
Bocholt (PID).
Für die Neuwahl von ehrenamtlich tätigen Schöffinnen und Schöffen werden Kandidatinnen und Kandidaten aus der Bocholter Bevölkerung gesucht. Die neue Amtszeit dauert vom 2014 bis 2018. Gesucht werden insgesamt 19 Hauptschöffinnen und -schöffen und 16 Hilfsschöffinnen und -schöffen. Jeder Deutsche, der im Zeitraum 2. Januar 1944 und 1. Januar 1989 geboren wurde, kann sich grundsätzlich bewerben.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 31. März 2013 bei Jochen Dargegen von der Stadtverwaltung Bocholt, Geschäftsbereich Organisation im Rathaus am Berliner Platz, persönlich vorstellen, damit ein Bewerberbogen mit den erforderlichen Personaldaten ausgefüllt werden kann. Neben persönlichen Bewerbungen können auch Kandidatenvorschläge von Vereinen, Verbänden, Institutionen u.s.w. eingereicht werden. Einzelheiten unter Tel. 02871/953 303.
Hintergrund:
Im Abstand von fünf Jahren sind die bei den Strafkammern der Land- und Amtsgerichte als Schöffinnen und Schöffen tätigen ehrenamtlichen Richter neu zu wählen. Die neue Amtszeit geht vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018. Grundlage für die Benennung und Wahl dieser ehrenamtlich tätigen Personen (Hauptschöffinnen und -schöffen sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen) sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die dazu herausgegebenen ministeriellen Erlasse.
Der Präsident des Landgerichtes Münster - wozu Bocholt gehört - hat bestimmt, dass für alle Strafkammern des gesamten Bezirk des Landgerichtes Münster in der neuen Amtsperiode 288 Hauptschöffinnen und -schöffen und 120 Hilfsschöffinnen und –schöffen erforderlich sind. Diese Gesamtzahl wird auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt, so dass die Stadt Bocholt für die unterschiedlichen Strafkammern insgesamt 19 Hauptschöffinnen und -schöffen und 16 Hilfsschöffinnen und -schöffen zu stellen hat.
Jede Gemeinde hat in einer so genannten gemeinsamen Vorschlagsliste doppelt so viele Personen vorzuschlagen, wie Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Somit hat die Stadt Bocholt 70 Personen als Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen. Aus der Liste der vorgeschlagenen Personen wählt dann ein Gremium beim Amtsgericht die ehrenamtlich tätigen Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen aus.
Die gesetzlichen Bestimmungen nennen eine Reihe von Ausschließungsgründen, z. B. wer keine öffentlichen Ämter bekleiden darf, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder Personen, die nicht in Bocholt wohnen. Es gibt weitere Ausschließungstatbestände aus persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen s. beil. Aufstellung.
Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen bzw. können aus folgenden Gründen vom Schöffenamt ausgeschlossen werden:
1. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
2. Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter,
3. keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat,
4. kein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
5. geboren in der Zeit vom 02.01.1944 bis 01.01.1989,
6. Wohnsitz in Bocholt,
7. Eignung zum Schöffenamt aus gesundheitlichen Gründen,
8. Beherrschung der deutschen Sprache,
9. kein Vermögensverfall,
10. keine berufliche Tätigkeit als Wahlbeamte, Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen
(gilt auch für die weiblichen Berufsbezeichnungen),
11. keine zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als Schöffe/Schöffin direkt vor 2014,
12. Nichteignung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit,
13. Nichteignung wegen einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20.12.1991 oder nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Jochen Dargegen, städt. Geschäftsbereich Organisation, Tel. 02871/953 303