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28. Januar 2013 Bei der Wahrheit bleiben Kreis-Sozialamt: Falschangaben bei der Sozialhilfe sind eine Straftat Kreis Viersen -Falschangaben beim Sozialhilfeträger sind kein Kavaliersdelikt. Darauf weist das Sozialamt Kreis Viersen hin. Anlass ist ein aktueller Rechtsfall: Ein 65-Jähriger aus dem Kreis Viersen ist zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Mutter des Mannes wurde aufgrund ihrer Demenzerkrankung vollstationär in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen. Für den Heimplatz beantragte der Täter Pflegewohngeld beim Sozialamt Kreis Viersen. Im Antrag hatte der bevollmächtigte Sohn die Frage nach übertragenem Vermögen verneint. Im Rahmen der Bearbeitung stellte sich jedoch heraus, dass er nur ein Jahr zuvor das Hausgrundstück seiner Mutter erworben hatte. Den Kaufpreis will er seiner Mutter bar übergeben haben ― obwohl die Dame zu diesem Zeitpunkt bereits an Demenz erkrankt war. Aufgrund der Falschangabe erstattete der Kreis Viersen als Sozialhilfeträger Anzeige. Im Rahmen des Strafverfahrens verurteilte das Gericht den 65-Jährigen wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Mann während der Bewährungszeit monatlich 100 Euro an die Pflegeeinrichtung zahlen. Das Sozialamt Kreis Viersen appelliert, in den Sozialhilfe-Anträgen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. www.kreis-viersen.de
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