Presseinformation
21. Januar 2013
Nordrhein-westfälische Regelung / Schule muss informiert werden
Kreis Steinfurt. „Warum fällt die Schule bei uns nicht aus?“ Am Montagmorgen erreichten die Kreisverwaltung gleich mehrere Anfragen, warum zum Beispiel in der Stadt Osnabrück die Schulen wegen der extremen Witterung ausfallen, im Kreis Steinfurt hingegen nicht. „Das liegt an der nordrhein-westfälischen Regelung“, erklärt Barbara Thomas-Klosterkamp, Leiterin des Schul-, Kultur- und Sportamtes. Hiernach entscheiden bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall und Glätte – morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst.
Gehen sie nicht zur Schule, muss diese darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an.
Weitere Informationen gibt es im Internet beim nordrhein-westfälischen Schulministerium (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/_Rubriken/Praxis/Schnee/index.html). Auf der Internetseite des Kreises Steinfurt ist dieser Link auch zu finden.
Pressekontakt: Sabrina Veer, Telefon 02551 / 69 – 2162.
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling;
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
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