Der Entwurf der Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis Freitag, 1. Februar, beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den Gemeindeverwaltungen Westerkappeln und Lotte zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Zum schützenswerten Bereich gehören großflächige Grünlandkomplexe sowie strukturreiche Heideflächen und offene, meist lückige Grasflächen auf Binnendünen sowie nährstoffarme Waldflächen. Das Gebiet weist einen für das Weser- und Weser-Leine-Bergland sehr bedeutsamen Bestand an Besen- und Glocken-Heiden, Silbergras-Fluren und ausdauernd lückigen Sandtrockenrasen auf. Dieser ist – nicht zuletzt durch die ehemalige Nutzung des Gebietes als militärisches Übungsgelände – in einem sehr guten Erhaltungszustand. Die feuchten Pfeifengraswiesen nehmen in ihrer räumlichen Geschlossenheit einen hervorragenden Platz unter vergleichbaren Gebieten im Naturraum ein.
Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 45/2012 des Kreises Steinfurt vom 17. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemacht (http://www.kreis-steinfurt.de/amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachungen gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Weitere Informationen gibt es beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter Telefon 05482/703343.