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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.01.2013
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Wer möchte Schöffe oder Jugendschöffe bei Gericht werden? In bestimmten Gerichtsverfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht allein Berufsrichter, sondern auch so genannte Schöffen. In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die fünfjährige Amtszeit 2014 bis 2018 für das Amtsgericht in Iserlohn und das Landgericht in Hagen statt. Wie bei Schöffenwahlen üblich, ist die Stadt Iserlohn aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat der Stadt und der Jugendhilfeausschuss entscheiden darüber, welche Frauen und Männer auf die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen gesetzt werden. Dabei sind doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie als Schöffen benötigt werden. Grundsätzlich kann jeder in das Ehrenamt eines Schöffen berufen werden, vorausgesetzt, er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ist zum Stichtag 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt, wohnt in Iserlohn, ist gesundheitlich für das Amt geeignet und verfügt über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Jugendschöffen sollen darüber hinaus “erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren” sein. Wer sich für eine Tätigkeit als Schöffe am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich ab sofort bis zum 31. März bei der Stadt Iserlohn melden. Ansprechpartnerin für Erwachsenenschöffen ist Katharina Homberg beim Bereich Recht, Telefon 02371 / 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de. Über die Tätigkeit als Jugendschöffe informiert Frank Hilgenkamp beim Bereich Jugendgerichtshilfe, Telefon 217-2186, E-Mail: frank.hilgenkamp@iserlohn.de. |
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