Schöffen gesucht
Gegenwärtig wird von der Stadtverwaltung die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Amtsgericht und am Landgericht Magdeburg aufgestellt. Die Landeshauptstadt kommt damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2014 beginnende Amtszeit nimmt ab sofort das Amt für Statistik entgegen.
Das Schöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
Die in Magdeburg zu wählenden ehrenamtlichen Richter müssen ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Sie müssen zudem am 1. Januar 2014 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Amt für Statistik (Wahlamt) entgegengenommen. Das Amt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 5. Etage. Es ist telefonisch unter den Rufnummern 5 40 28 08 und 5 40 22 85 sowie per Fax unter 5 40 28 07 zu erreichen.
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