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„meinTicket“: Jobcenter EN weist auf notwendigen Umtausch hin

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13. Februar 2013
„meinTicket“: Jobcenter EN weist auf notwendigen Umtausch hin

(pen) „meinTicket“ - so heißt seit Anfang des Jahres der Monatsfahrschein, der Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angeboten wird. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beendete zeitgleich die Pilotphase für das Ende 2011 eingeführte Sozialticket und nahm „meinTicket“ als festen Bestandteil in sein Fahrkartensortiment auf. Neuer Name, erweiterter Geltungsbereich: Ticketinhaber können seit gut sechs Wochen Busse und Bahnen im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis nutzen, die Beschränkung auf Fahrten innerhalb der Preisstufe A wurde aufgehoben. Neuer Name, alter Preis: Das Ticktet kostet nach wie vor 29,90 Euro.

Weitere Folge der Veränderungen: Alle vor Januar 2013 ausgegebenen Tickets sind ab dem 1. April ungültig und müssen umgetauscht werden. Das Jobcenter EN macht deutlich: „Um weiterhin mobil zu sein und um Nachteile zu vermeiden, sollte das Sozialticket rechtzeitig gegen ´meinTicket´ ausgetauscht werden.“

Neuer Name, altes System: Auch „meinTicket“ besteht aus einem Berechtigungsausweis und einer Monatswertmarke. Interessierte müssen sich zunächst den Berechtigungsausweis bei dem Amt abholen, von dem sie finanziell unterstützt werden. Für Empfänger von Arbeilslosengeld II ist das Jobcenter EN Ansprechpartner. Im letzten Jahr hatten die Regionalstellen gut 4.400 Ausweise ausgestellt. Die notwendige Monatswertmarke gibt es anschließend bei allen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen. Die Wertmarke muss nach dem Kauf mit der Kundennummer beschriftet und in die Kunststoffhülle des Berechtigtenausweises geschoben werden. Wer mit dem Ticket unterwegs ist, sollte zudem beachten: Berechtigungsausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis gültig. Und: Es ist nicht übertragbar.

Stichwort „meinTicket“
Anspruch auf das Ticktet haben Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie junge Erwachsene, die wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt erhalten. 2012 wurden von den Verkehrsunternehmen kreisweit rund 15.900 Monatstickets verkauft.

Mit dem Fahrschein können rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßenbahnen im Ennepe-Ruhr-Kreis genutzt werden. Montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. können zusätzlich maximal drei Kinder unter 15 Jahren mitgenommen werden. Mit dem Kauf eines Zusatztickets kann die Gültigkeit ausgeweitet werden. Dann ist es beispielsweise möglich, ein Ziel außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs anzusteuern Weitere Informationen rund um „meinTicket“ gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II in den Regionalstellen des Jobcenters EN.




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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de