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Pressemitteilung vom
18. Februar 2013
Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung und für Mietwohnungsneubau
Antragsfrist läuft noch bis 22. März

Kreis Kassel. Für den Landkreis Kassel stehen Fördermittel für den Neubau von Mietwohnungen und die Modernisierung von vorhandenen Mietwohnungen zur Verfügung. Das Land Hessen hat ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. „Das Förderprogramm des Landes ist eine interessante Möglichkeit Modernisierungsmaßnahmen zu realisieren,“ empfiehlt Landrat Uwe Schmidt einen genaueren Blick auf die Landesförderung.

 

Sowohl für Mietwohnungsneubau wie auch für die Wohnungsmodernisierung läuft die Antragsfrist bereits am 22. März 2013 ab. Beim Neubau von Mietwohnungen setzt eine Landesförderung durch ein zinsgünstiges Darlehen voraus, dass sich die Kommune, in der die Wohnungen entstehen sollen, an der Finanzierung mit mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit beteiligt. Das Baudarlehen des Landes für Mietwohnungsneubau ist konkurrenzlos attraktiv: Es wird für die Dauer von 20 Jahren zu einem Festzinssatz von 0,9 Prozent bei einer jährlichen Tilgung von ein Prozent gewährt.

 

Rollstuhlgerechte Wohnungen sind nach der DIN 18040-2 zu planen. Erdgeschosswohnungen, die sich ihrer Lage nach dazu eignen, sind als barrierefreie Wohnungen zu planen.

 

Falls Wohnungen für ältere Menschen mit Betreuungsangebot für eine Förderung angemeldet werden, sind die dafür geltenden Leitlinien zu beachten. Neben dem Mietvertrag kann ein Vertrag über Betreuungsleistungen geschlossen werden. Das Entgelt für laufende Betreuungsleistungen darf dabei 20 Prozent der Netto-Kaltmiete nicht überschreiten. Die Vermietung der Wohnung darf nicht vom Abschluss eines Betreuungsvertrages abhängig gemacht werden.

 

Im Modernisierungsprogramm werden unter anderem die Modernisierung von Bädern oder Toiletten, Veränderungen des Wohnungsgrundrisses und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gefördert. Nicht im Programm sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen, wie Dämmungen des Daches oder der Fassade. Sofern das Hessische Wirtschaftsministerium die Mittel zusagt, stehen dann der Weg zu einem zinsgünstige Darlehen offen.

 

Förderinteressierte müssen ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben mit einer verbindlichen Erklärung über die beabsichtigte Miethöhe je Quadratmeter Wohnfläche bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Kassel im Amt für den ländlichen Raum in der Manteuffelanlage 5 in Hofgeismar (Tel.: 05671/8001-2412) anmelden. Dort gibt es bei der zuständigen Mitarbeiterin Gabriela Vomund auch weitere Informationen zum Förderprogramm und den Darlehenskonditionen. Im Internet informiert die Seite www.wibank.de über die Förderprogramme des Landes.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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