25. Februar 2013

Jagdscheine beantragen oder verlängern

Kreis Viersen richtet Sonderbüro ein

Kreis Viersen

Die untere Jagdbehörde des Kreises Viersen richtet für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine ein Sonderbüro ein. Dieses befindet sich im Kreishaus, Rathausmarkt 3 in Viersen, in der ersten Etage im Zimmer 1111. Von Montag, 4. März, bis Freitag, 15. März, ist das Büro wochentags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet sowie montags und mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr. Bürger können ohne Terminabsprache ins Kreishaus kommen. Wer einen Termin außerhalb der angebotenen Zeiten vereinbaren möchte, kann dies telefonisch unter 02162/391337 und auf dem Postweg tun. Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, erhalten einen Jagdschein nur mit Jagdeinladung für ein Revier im Kreis Viersen und gegen Vorkasse.

Desweiteren nimmt die Jagdbehörde bis Freitag, 1. März, Anmeldungen für die Jägerprüfung entgegen. Voraussetzungen für die Zulassung sind: eine Schulung durch das Veterinäramt, das sichere Beherrschen einer kleinkalbigrigen Waffe - mindestens neun Millimeter - und die Einzahlung der Prüfungsgebühr. Der schriftliche Prüfungsteil findet am Montag, 22. April, in der Gaststätte „Zum Nordkanal“, Lobbericher Straße 10 in Grefrath, statt. Die praktische Prüfung ist am Mittwoch, 24. April, auf der Schießanlage Geldernsche Straße in Neukirchen-Vluyn. Die mündliche Prüfung findet am Donnerstag und Freitag, 25./ 26. April ebenfalls in Grefrath in der Gaststätte „Zum Nordkanal“, statt.

www.kreis-viersen.de

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
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