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Hanau, 18. Februar 2013
E.on muss Teil der Gerichtskosten zahlen
- Anliegerkommunen fühlen sich in Klage gegen Kohlekraftwerk Staudinger bestätigt

Gute Nachrichten für die Stadt Hanau und ihre Mitstreiter: Mit Beschluss vom 11. Februar 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Klageverfahren gegen Block 6 auch formal beendet und den Energiekonzern E.on und die Genehmigungsbehörde verpflichtet den Kommunen Hanau, Hainburg und Alzenau einen Teil ihrer Gerichtskosten sowie ihrer Anwalts – und Sachverständigenkosten zu erstatten, die aus der Klage gegen die Erweiterung des Kohlekraftwerks Staudinger resultieren. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Argument, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsstreites völlig offen seien.

„Ich freue mich sehr über diese Entscheidung, ist sie doch eine Bestätigung, dass wir berechtigt Klage gegen Block 6 erhoben haben und gute Chancen gehabt hätten zu gewinnen. Das zeigt, dass die Stimmen, die der Klage keinerlei Erfolgsaussichten gaben, falsch lagen!“, so Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Natürlich begrüße er im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung auch die Teilerstattung der Kosten sehr.

Zwei Jahre lang hatten die drei Kommunen mit Hilfe von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke gegen die geplante Erweiterung des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg um den sogenannten „Block 6“ geklagt. Ende 2012 hat der Energiekonzern E.on als Staudinger Betreiber die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk dem Regierungspräsidium Darmstadt zurückgegeben. Damit hatten sich die Klageverfahren faktisch erledigt. Der angerufene Verwaltungsgerichtshof in Kassel musste über die Kosten des Prozesses entscheiden.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664

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