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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.02.2013
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Genehmigungspflicht für Osterfeuer - Anmelden bis 14. März Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Stadtgebiet bereits Materialien für ein Osterfeuer zusammengetragen. Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung wird nur erteilt wird, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Grünabfälle in Privatgärten sollten daher erst gar nicht aufzuschichten und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden. Weitere Tipps dazu gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371 / 217-2941 und -2948. Änträge für das Osterfeuer sind schriftlich bis zum 14. März schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. Die Gebühr beträgt fünfzig Euro. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort Osterfeuer in die Suche eingeben) heruntergeladen werden. Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Claudia Winner, Telefon 02371 / 217-1032. |
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