21. Februar 2013. Für die Naturdenkmäler im Kasseler Stadtgebiet sind jetzt besondere Schutzvorschriften in Kraft getreten. Außerdem dürfen Bäume in den Parkanlagen Tannenwäldchen, Murhardpark, Am Heimbach und Am Lindenberg ab einer gewissen Größe nur noch mit einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Die Neuregelung umfasst 57 Standorte mit insgesamt 100 Bäumen.
Zu den Kasseler Naturdenkmälern, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, gehört zum Beispiel die etwa 300 Jahre alte und 17 Meter hohe Stieleiche am Geilebach (Bild). Fotos und Kurzinformationen zu den Naturdenkmälern stehen im interaktiven Stadtplan auf der städtischen Internetseite www.kassel.de/stadtplan/ (Stichwort Naturdenkmale).
Der Magistrat hatte im Dezember zwei neue Verordnungen zum Schutz von Naturbestandteilen beschlossen, um rechtliche Vorgaben umzusetzen. Dabei geht es um Verbote etwa von Beschädigungen der Bäume oder des Anbringens von Plakaten.
Dem Beschluss war eine Überprüfung des Bestandes vorausgegangen: Zusätzliche Naturdenkmäler wurden daraufhin neu aufgenommen, während andere aus diesem Status herausfielen. In der Summe hat sich die Anzahl kaum verändert.
Zum ersten Mal wurden im Stadtgebiet Kassel auch Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt. Ziel ist es, die Schönheit und ökologische Funktion der Parkanlagen Tannenwäldchen, Murhardpark, Am Heimbach und Am Lindenberg dauerhaft für die Bevölkerung zu sichern.
Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Gartenamt, Herr Schüßler, Tel.: 787 - 31 53. Dort können auch weitere Bäume vorgeschlagen werden, die ebenfalls als Naturdenkmal geschützt werden sollten.
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