[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[Druckansicht]

[E-Mail-Abo]
[Suche]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 12.03.2013


Anmeldefrist für Osterfeuer endet am Donnerstag! - Umschichtung und weitere Auflagen beachten

Iserlohn.

Übermorgen, am Donnerstag, 14. März, endet die Anmeldefrist für Osterfeuer. Bis dahin nimmt das Ordnungsamt im Rathaus am Schillerplatz die schriftlichen Anträge entgegen.Das Antragsformular kann auch als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort "Bürgerservice / Anliegen von A - Z / Osterfeuer") heruntergeladen werden. Genehmigt werden nur Feuer größerer Organisationen oder Vereine, die zudem nachweislich der Brauchtumspflege dienen.

Die Ordnungsbehörde und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen noch einmal darauf hin, dass Osterfeuer zum Schutz nistender Kleintiere umgeschichtet werden müssen und Mindestabstände und Auflagen einzuhalten sind.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und ob umgeschichtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden; Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen.

Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, dürfen Feuer nicht vor 17 Uhr entzündet werden und müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz, verwendet werden.
Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden: hundert Meter zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, fünfzig Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen sowie Wäldern, Wallhecken, Feldgehölzen und Gebüschen sowie zehn Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Die Höhe der Aufschichtung darf vier Meter nicht überschreiten.

Grünabfälle aus Osterfeuern, die gar nicht oder nur teilweise abgebrannt wurden, müssen die Betreiber der Feuer selbst ordnungsgemäß entsorgen. Das Einsammeln beziehungsweise Abholen über die städtische Grünabfallabfuhr oder den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer ist nicht möglich!

Ansprechpartnerin beim Ordnungsamt ist Claudia Winner, Telefon 02371 / 217-1032.



[Zurück]

STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

presse-service.de