Der Landkreis Leer sollte vom Sommer dieses Jahres an Asylbewerbern anstelle der bisherigen Wertgutscheine im Normalfall Geld zur Verfügung stellen. Das will Landrat Bernhard Bramlage dem Sozialausschuss und abschließend dem Kreisausschuss vorschlagen. Möglich wird die Systemumstellung durch einen neuen Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums. Danach können die Leistungsbehörden jetzt selbst entscheiden, ob sie Geld oder Wertgutscheine an Asylbewerber ausgeben.
Nach der bisher geltenden Rechtslage bekamen die Asylbewerber in den ersten 48 Monaten den größten Teil der Leistungen in Form von Wertgutscheinen und nur einen kleinen Barbetrag. Den gesamten Leistungsbetrag in Form von Geld gab es nur im Ausnahmefall. Das gilt nach dem Erlass des Landes nun so nicht mehr.
Ob die Asylbewerber ihre Leistungen künftig durch die Aushändigung von Bargeld, durch Überweisung auf ein Girokonto oder durch die Übergabe von Schecks erhalten werden, wird von der Kreisverwaltung noch geprüft.
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