Das Jugendamt des Landkreises Leer sucht derzeit Männer und Frauen für das Amt des Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jahre 2014 bis 2018.
Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von Vorteil. Die Bewerber müssen über eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen, damit sie in der Lage sind, dem Verfahren zu folgen. Sie müssen am 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch jünger sein als 70. Zudem müssen sie ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben und aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer wird in seiner nächsten Sitzung einen neuen Wahlvorschlag für die Besetzung der Ämter beim Amtsgericht Leer und beim Landgericht Aurich erarbeiten.
Kontakt: Landkreis Leer, Jugendamt, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, Telefon 0800 51-12345, Mail info@landkreis-leer.de.
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