Geschwindigkeitsmessanlagen - Stadt klärt weiter auf: Bei drei Bildern ist die Uhrzeit-Einblendung angeschnitten

18. März 2013. Die Stadtverwaltung Kassel ist weiter intensiv damit beschäftigt, alle Fragen rund um die Mängel und Unregelmäßigkeiten bei den teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen aufzuklären. In der Pressekonferenz vom 6. März 2013 hat Bürgermeister Jürgen Kaiser angekündigt, die Vertreter der Presse und damit die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Prüfungen zu informieren. Seit dem letzten Pressegespräch am Montag, 11. März, hat sich folgendes ergeben:

Die erneute Überprüfung aller 16.000 Messbilder aus den fünf Geschwindigkeitsmessanlagen wurde fortgesetzt. Zwischenzeitlich wurden 13.000 Bilder erneut gesichtet. Dadurch soll Klarheit geschaffen werden, ob es bei mehr als den bislang bekannten 47 Bildern aus der Anlage Am Ziegenberg Probleme mit der Dateneinblendung gegeben hat. Bei drei Messbildern aus der Anlage Ehlener Straße, die am 13. bzw. 21. Juni 2012 entstanden sind, ist das eingeblendete Datenfeld am oberen Rand im Bereich der Uhrzeit etwas abgeschnitten (siehe Foto). Zwei dieser drei Messfotos mündeten in Verwarngeldverfahren, eines wurde automatisch annulliert. Ursache für die abgeschnittene Dateneinblendung ist vermutlich ein Justierungsfehler in der Anlage. Das Datenfeld wird über einen Spiegel auf das Foto eingeblendet. Vermutlich wurde dieser Spiegel nicht richtig eingestellt.

Das Revisionsamt prüft weiter die Protokolle, die sich auf die Funktionsprüfungen der Messgeräte beziehen und bei denen es Hinweise darauf gibt, dass sie nicht den Anforderungen entsprechend ausgefüllt wurden. Des Weiteren prüft das Revisionsamt die erfolgten Zahlungen an den Dienstleister. Der schriftliche Bericht des Revisionsamtes wird Ende März / Anfang April vorliegen. Der Dienstleister hat sich mit Forderungen an die Stadt gewandt. Diese werden nun von der Stadt geprüft.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat Kontakt mit der Stadt aufgenommen mit der Bitte, den Bericht des Revisionsamtes zu erhalten, sobald dieser vorliegt.

Neue Aussagen zu der Frage, ob die Stadt die 260.000 Euro Verwarngeld zurückzahlen muss bzw. kann, lassen sich weiterhin nicht treffen. Die Rechtslage ist unverändert: Für eine Rückzahlung gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Verwarngeldverfahren sind durch die Zustimmung der Kraftfahrer und Zahlung des Verwarngeldes rechtskräftig abgeschlossen. Würde die Stadt das Geld ohne Rechtsgrundlage zurückzahlen, würden sich die Entscheider (Stadtverordnete, Magistrat, Dezernent) der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Untreue aussetzen.

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