Marschan und Gießmann sind damit neben Frank Brockmann berechtigt, im Kehrbezirk XXIV (Lienen) eine Feuerstättenschau durchzuführen und den Feuerstättenbescheid zu erlassen. Darüber hinaus sind sie befugt, sämtliche hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sowie im Auftrag der Eigentümer die anfallenden Schornsteinfegerarbeiten zu übernehmen.
Aus Gründen der Brand- und Betriebssicherheit arbeiten die bestellten Bezirksschornsteinfeger vorrangig Gebäude mit Rauchschornsteinen ab. Bei der Feuerstättenschau setzen sie gegenüber den Eigentümern durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat (Feuerstättenbescheid).