Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 gesucht

26. März 2013. Für das Amtsgericht Kassel und für die Jugendkammer bei dem Landgereicht Kassel werden in diesem Jahr die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für den Zeitraum 2014 bis 2018 gewählt. Das Jugendamt der Stadt Kassel sucht für dieses Ehrenamt noch 110 Bewerberinnen und Bewerber, die nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung die Bevölkerung der Stadt Kassel möglichst angemessen repräsentieren.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nehmen an den Hauptverhandlungen der Jugendstrafverfahren gleichberechtigt neben den Berufsrichtern teil. Sie werden pro Jahr an zirka zwölf Sitzungstagen beteiligt. Für dieses Ehrenamt werden Sie vom Arbeitgeber freigestellt, Verdienstausfall, Fahrtkosten und andere Auslagen werden erstattet.

Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe können Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache berufen werden, die zum 1. Januar 2014 zwischen 26 und 69 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel haben. Sie sollen in der Erziehung von jungen Menschen erfahren sein. Es wird jedoch keine entsprechende Ausbildung oder Tätigkeit vorausgesetzt. Nicht berufen werden Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Die Zuständigkeit für die Aufstellung einer Vorschlagsliste geeigneter Personen liegt beim Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes der Stadt Kassel. Die Berufung der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch einen Ausschuss des Gerichts. Alle Kasseler Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erfahrung und ihr Wissen verantwortlich in die Entscheidung zu Jugendstrafsachen einbringen möchten, sind dazu aufgerufen, sich bis zum 19. April 2013 zu bewerben.

Weitere Informationen erteilt Herbert Gibhardt, Telefon 7 87-50 66 oder 7 87-70 52, E-Mail: herbert.gibhardt@kassel.de

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