Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 30. März 2013

Rauchwarnmelderpflicht zum 01.04.2013 in NRW eingeführt

Feuerwehr Bocholt sieht den Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert

Bocholt (PID).

In Deutschland kommen jährlich bei Bränden 400 bis 500 Menschen ums Leben, etwa 5000 werden schwer verletzt. Hauptursache der Todesfälle bei Wohnungsbränden ist nicht die Temperatureinwirkung, sondern der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch. Bei frühzeitiger Alarmierung durch Rauchwarnmelder – insbesondere nachts – können viele Leben gerettet werden.

Der Düsseldorfer Landtag hat nun die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 01. April 2013 in sämtlichen Neubauten Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.

Der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Bocholt und Mitglied  im Lenkungsausschuss Vorbeugender Brandschutz im Verband der Feuerwehren NRW Thomas Deckers freut sich über die Entscheidung: „Es war ein langer Prozess bis zur Einführung der Rauchwarnmelderpflicht. Langjährige Aufklärungskampagnen haben nicht zu der erhofften Steigerung der Anzahl an installierten Rauchwarnmeldern geführt. Nach Schätzungen verfügen nur ein Drittel aller Haushalte in Nordrhein-Westfalen über einen Rauchwarnmelder.“ Eine gesetzliche Regelung soll die Sicherheit in Wohnungen im Brandfall entscheidend verbessern.

Die zu installierenden Rauchwarnmelder müssen nach DIN EN 14604 (Rauchwarnmelder) zugelassen sein. Diese Melder müssen unter anderem dauerhaft mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

 

  • DIN EN 14604
  • CE-Kennzeichnung
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde

 

Von Seiten der Feuerwehren wird die Installation von Rauchwarnmeldern mit Langzeitbatterie und erhöhter Zuverlässigkeit empfohlen. Diese sind am herstellerunabhängigen Kennzeichen „Q“ zu erkennen.

 

Die Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass der Brandrauch sie ungehindert erreichen kann. In der Regel reicht ein Rauchwarnmelder pro Raum. Bei sehr großen (mehr als 60 m²), sehr hohen (über 6 m) oder verwinkelten Räumen und sehr langen Fluren werden weitere Melder erforderlich. Die Melder müssen im Regelfall mittig im Raum an der Decke und mindestens 0,5 m von der Wand, dem Unterzug oder von Einrichtungsgegenständen angebracht werden. Es sind auch weitere Anbringungsvarianten möglich, wenn besondere Einbaubedingungen bestehen (z.B. an Dachschrägen, zwischen Unterzügen, besonderer Raumgeometrie oder Decken mit geringer Festigkeit). Die Bedienungsanleitungen der Hersteller enthalten in der Regel detaillierte Montagehinweise mit Bezug auf die einschlägige Norm.

Die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder muss mindestens einmal jährlich überprüft werden. Dazu ist über die Prüftaste die akustische Warnung probeweise zu aktivieren. Die Raucheindringöffnungen müssen frei sein und bei Verschmutzung nach Herstellerangaben gereinigt werden. Die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder ist von Einrichtungsgegenständen freizuhalten. Die Batterie ist nach Angaben des Herstellers, jedoch spätestens wenn der Rauchwarnmelder eine Batteriestörmeldung aussendet, auszutauschen. Mit Ausnahme von seltenen Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist ein Einsatz, auch wenn es sich um einen Fehleinsatz handelt, übrigens kostenlos.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Feuerwehr, Thomas Deckers, E-Mail: thomas.deckers@mail.bocholt.de, Telefon +49 2871 2103-0