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Wer möchte Jugendschöffe bei Gericht werden?
Iserlohn.
Die Stadt Iserlohn sucht noch Bewerber für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen. Wie schon berichtet findet in diesem Jahr die Wahl der Jugendschöffen für die fünfjährige Amtszeit 2014 bis 2018 für das Amtsgericht in Iserlohn und das Landgericht in Hagen statt.
In Iserlohn entscheidet der Jugendhilfeausschuss darüber, welche Frauen und Männer auf die Vorschlagslisten für Schöffen gesetzt werden. Die Entscheidung darüber, wer Jugendschöffe wird, liegt dann beim so genannten Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Grundsätzlich kann jeder in das Ehrenamt eines Jugendschöffen berufen werden, vorausgesetzt, er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ist zum Stichtag 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt, wohnt in Iserlohn, ist gesundheitlich für das Amt geeignet und verfügt über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Darüber hinaus sollen Jugendschöffen “erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren” sein. Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die Schöffen sind den Berufsrichtern bei Gericht gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Als ehrenamtliche Laienrichter erhalten sie eine Aufwandsentschädigung als Ausgleich für entstandene Ausgaben oder Verdienstausfälle.
Wer sich für die Tätigkeit als Schöffe am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich noch bis zum 30. April bei der Stadt Iserlohn melden. Ansprechpartner ist Frank Hilgenkamp beim Bereich Jugendgerichtshilfe, Telefon 02371 / 217-2186, E-Mail: frank.hilgenkamp@iserlohn.de
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