Schiedspersonen für Herten gesucht!
04.04.2013 | Herten
Helfer für außergerichtliche Einigung zerstrittener Parteien
Wer anderen Menschen gerne ehrenamtlich hilft und glaubt, ein Talent im Streitschlichten und Vermitteln zwischen verfeindeten Parteien hat, sollte sich als Schiedsperson bewerben, um dies unter Beweis zu stellen. Denn die Stadt Herten sucht neue Freiwillige, die Auseinandersetzungen klären und den Beteiligten helfen, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.
Was genau macht eigentlich eine Schiedsperson?
Bei Bagatelldelikten ist der erste Schritt nicht immer der Gang zum Gericht. Bestimmte Vergehen wie beispielsweise Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses versuchen zuallererst die Schiedsmänner und Schiedsfrauen zu klären und den Streit zu schlichten. Die Schiedspersonen suchen nach einer außergerichtlichen Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind, sodass keiner als Verlierer aus der Verhandlung geht.
Gibt es eine Vergütung?
Da es sich bei dem Schiedsamt um ein Ehrenamt handelt, gibt es keine Vergütung. Lediglich eine kleine Entschädigung, z.B. für anteilige Strom-, Heiz- sowie Reinigungskosten wird erstattet, da die Verhandlungen meist zu Hause durchgeführt werden. Die Höhe dieser Entschädigung unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?
Wer Schiedsperson werden will, darf nicht vorbestraft sein und sollte zwischen 30 und 70 Jahren sein. Außerdem sollte man in dem Bezirk wohnen, für den man zuständig ist und in der eigenen Wohnung über einen geeigneten Raum für die Verhandlungen verfügen. Dieser muss durch eine Tür geschlossen werden können, falls die Wohnung mit anderen Leuten geteilt wird.
Gleichzeitig gehören zu den erforderlichen Fähigkeiten, die eine Schiedsperson mitbringen sollte: ein wenig Lebenserfahrung, gesunder Menschenverstand, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Bereitschaft, sich um die Probleme anderer Menschen zu kümmern. Die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher zu beherrschen, ist außerdem unabdingbar.
Genaue rechtliche Kenntnisse sind keine Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Jedoch sollte die Bereitschaft da sein, sich in einem Einführungslehrgang intensiv einzuarbeiten und in zwei weiteren Lehrgängen pro Jahr sowie gelegentlichen abendlichen Schulungen weiterzubilden.
Für weitere Informationen und Bewerbungen steht Bernhard Bösing, Tel.: 0 23 66 / 303 331 oder per Mail: b.boesing@herten.de, gerne zur Verfügung. Interessierte können sich zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Stadt Herten sowie auf der Seite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. www.bds-nrw.com weiter informieren.
Pressekontakt: Pressestelle, Jana Hubrig (Volontärin), Tel: 0 23 66 / 303 305, Mail: j.hubrig@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten



