„Wir wollen Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit“
Magistrat stimmt Entwurf zu neuer Kita-Gebührensatzung zu
Als eine positive Bestätigung der eigenen Konzeption wertet Stadtrat Axel Weiss-Thiel die Zustimmung des Magistrats zu der von ihm vorgestellten Gebührenänderung für Hanauer Kindertagesstätten. Denn mit seinem Votum für die Position des Stadtrats erteilte das Gremium gleichzeitig dem vom Jugendhilfeausschuss erarbeiteten und dort mit Mehrheit beschlossenen Gegenentwurf eine Absage. Das letzte Wort in dieser Frage hat jetzt die Stadtverordnetenversammlung, die sich in ihrer Sitzung am 22. April mit beiden Konzepten auseinandersetzen wird.
Konkreter Anlass für die Überarbeitung der Gebührensatzung war der Beitritt der Stadt Hanau zum Kommunalen Rettungsschirm. Durch diesen Schritt war der Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung angehalten, zusätzliche Einnahmen im Bereich der Gebühren in Höhe von 600.000 Euro zu erwirtschaften. „Der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen steigt damit von derzeit 9 auf 12 Prozent,“ rechnet der Sozialdezernent vor. Das bedeutet gleichzeitig, dass die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten, die allein in den städtischen Kindertagesstätten rund 24 Millionen Euro betragen, sowie die hohen städtischen Zuschüsse für die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden und anderen freien Träger als solidarischer Beitrag der Gesellschaft für Kinder und Familien aus den Steuergeldern von allen Bürgerinnen und Bürgern bestritten werden.
Ebenso wichtig sei jedoch, dass auch die neue Gebührenordnung sowohl die Qualitätsstandards in den Einrichtungen sichert als auch den selbstdefinierten Anspruch auf Sozialverträglichkeit erfüllt. „Die von uns erarbeitete neue Gebührensatzung ist der sozial ausgewogenere Entwurf, da die notwendige Erhöhung von rund 700 Eltern getragen wird. Die vom Jugendhilfe-Ausschuss vorgestellte Alternative würde die gleiche Last auf rund 500 Eltern verteilen,“ erläutert der Sozialdezernent einen ganz wesentlichen Unterschied der beiden Vorschläge.
Neben einer neuen Gebührenstaffelung, die künftig jede Betreuungsstunde gleich behandelt, zeichnet sich der Verwaltungsentwurf durch den Erhalt der Gebührenfreistellung der drei letzten Jahrgänge vor Schulpflicht für den Halbtagsplatz aus. Sowohl die Variante des Jugendhilfeausschusses als auch ein Entwurf des Stadtelternbeirats, der jedoch schon im Vorfeld im Ausschuss keine Mehrheit finden konnte, wollen die notwendigen Einnahmen vor allem durch den Wegfall eines gebührenfreien Kindergartenjahres generieren. Genau das widerspricht nach den Worten von Stadtrat Weiss-Thiel aber ganz elementar der Position der Stadt. „Wir wollen auch künftig, dass Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit nicht vom Geldbeutel der Familien abhängen“, betont der Sozialdezernent. Davon rücke die Stadt Hanau auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht davon ab. „Mit der Gebührenbefreiung für den Halbtagsplatz in den Kitas für Drei- bis Sechsjährige haben wir erreicht“, erinnert der Stadtrat, „dass in Hanau nahezu 100 Prozent aller Mädchen und Jungen in dieser Altersgruppe eine Kindertageseinrichtung besuchen und so Zugang zu Bildung schon in früher Kindheit haben.“ Seit die Stadt im Jahr 2007 begonnen hatte, Eltern schrittweise durch gebührenfreie Kita-Jahre zu entlasten, sei es gelungen, auch die Quote der Ganztagsbetreuung von 40 Prozent im Jahr 2007 auf derzeit fast 60 Prozent zu erhöhen.
Indem Hanau die Gebührenfreistellung des Vormittagsplatzes in den letzten drei Jahren vor der Einschulung unangetastet lasse, behalte die Brüder-Grimm-Stadt auch seine Spitzenstellung unter den TOP 10 der günstigsten Städte in Deutschland im entsprechenden Vergleich.
Daneben hat sich die Rolle der Kindertagesstätten nach Worten von Weiss-Thiel in der Vergangenheit spürbar verändert. „Mit unserer neuen Gebührensatzung tragen wir auch dem konzeptionellen Ansatz Rechnung, dass KiTas nicht nur erziehungsunterstützende Institutionen sind, die aus dem Lebensalltag von Familien nicht mehr wegzudenken sind, sondern sich immer mehr zu frühen Bildungseinrichtungen gewandelt haben, zu denen alle Kinder Zugang haben sollten.“
Erstmals berücksichtigt die Gebührensatzung für die Hanauer Kitas auch die Tatsache, dass sich die Betreuung am Vormittag und am Nachmittag qualitativ und quantitativ verändert hat und inzwischen gleichrangig geworden ist. Dieser Entwicklung trägt die neue Gebührenkonzeption damit Rechnung, dass entgegen der bisherigen Praxis, die Nachmittagsbetreuung günstiger anzubieten, künftig jede Betreuungsstunde die gleiche Gebühr kostet. Die Verantwortlichen seien sich durchaus bewusst, dass dies mit einer deutlichen Steigerung der Betreuungsgebühren in diesem Bereich einhergehe. Um die Wirkung im Einzelfall abzufedern, wurde deshalb entschieden, in diesen Betreuungsformen die Gebührenanhebung in zwei Stufen zu realisieren, obwohl in diesem Fall der notwendige Konsolidierungsbeitrag zum Kommunalen Schutzschirm erst später in voller Höhe erreicht wird. „Im Gesamtergebnis werden die Eltern aber auch nach der Gebührenerhöhung in Hanau weniger für eine Ganztagsbetreuung bezahlen müssen, als im Durchschnitt der deutschen Städte“, verweist Weiss-Thiel auf die bekannten bundesweiten Gebührenvergleiche.
„Auch durch die einheitliche Gebührenstruktur für alle Altersgruppen und Betreuungsformen unterstützen wir die frühe Erziehung und Bildung von Kindern in Hanau“, unterstreicht Stadtrat Weiss-Thiel einen wesentlichen Aspekt der neuen Gebührenordnung. Diese Einheitlichkeit der Gebührenregelung über alle Alterstufen sei in Deutschland fast einzigartig und bedeute insbesondere im Versorgungsbereich der 0 bis 3jährigen im Vergleich zu den meisten anderen Kommunen, die in dieser Altersgruppe meist deutlich höhere Gebühren als im Kindergarten oder Hort verlangen, weiterhin eine spürbare Entlastung der Eltern.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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