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Diskussion um evtl. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht beendet
10. April 2013. In der heutigen Ratssitzung (10.04.) ist die Diskussion um die evtl. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Stadtverordnete durch eine eindeutige Entscheidung beendet worden. Dabei hat der Rat ausdrücklich offen gelassen, ob Pflichtverletzungen tatbestandlich vorliegen. Durch die Beschlussfassung wurde jedoch zum Ausdruck gebracht, dass kein Ordnungsgeld nach § 30 Abs. 6 i. V. m. § 29 Abs 3 GO verhängt werden soll.
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