11. April 2013.
Das Revisionsamt der Stadt Kassel hat die Beschaffung und den Einsatz von Geschwindigkeitsmessanlagen geprüft und dabei dienstliche Versäumnisse von wesentlicher Bedeutung festgestellt. Verantwortlich dafür sind alle drei Hierarchieebenen des zuständigen Ordnungsamtes. Mängel wurden festgestellt bei der Auftragsvergabe, der Messtechnik, dem Betrieb der Messanlagen sowie bei der Abrechnung mit dem privaten Dienstleister. Das berichteten Oberbürgermeister Bertram Hilgen und Bürgermeister Jürgen Kaiser während einer Pressekonferenz am Donnerstag. Das Revisionsamt hatte in ihrem Auftrag seit Dezember die Beschaffung und den Einsatz der fünf sogenannten teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen überprüft. Die Arbeit des Revisionsamtes wurde dadurch erschwert, dass Gründe für Entscheidungen in wesentlichen Fällen nicht ausreichend dokumentiert wurden. Das Revisionsamt stellt in seinem Bericht fest:
• Auftragsvergabe
Die Vergabe des Auftrages hätte zwingend europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Bestimmungen des Vergaberechts wurden im Ordnungsamt jedoch nicht beachtet, der Auftrag wurde freihändig vergeben. Gründe dafür wurden nicht dokumentiert. Das Thema Ausschreibung wurde im Laufe der achtmonatigen Planungsphase nie thematisiert. Die Auftragsvergabe wurde offensichtlich für ein Geschäft der laufenden Verwaltung gehalten, weshalb der Vertrag mit dem Dienstleister von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes unterschrieben wurde. Das Revisionsamt stellt hingegen fest, dass die Geschwindigkeitsmessanlagen kein Geschäft der laufenden Verwaltung sein konnten. Es handelte sich nicht um ein gewöhnliches, wiederkehrendes Rechtsgeschäft, wie etwa einen Mietvertrag, sondern um ein Geschäft neuer Art – unter anderem wegen des Abrechnungsmodus. Dieser sah vor, dass der Dienstleister pro verwertbarem Datensatz eine Pauschale erhält. Auch hatte der Auftrag aufgrund des finanziellen Volumens und des optischen Eindrucks der Messanlagen im Stadtbild eine „erhebliche Bedeutung“ für die Stadt. Darüber hinaus wurde durch den Vertrag eine neue Verpflichtung der Gemeinde eingegangen. Die Auftragsvergabe sei deshalb eine sogenannte „Verpflichtende Erklärung“ im Sinne von § 71 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung gewesen. Diese hätte von zwei Magistratsmitgliedern unterschrieben werden müssen.
• Messtechnik
Die Anlagen wurden federführend von dem Dienstleister aufgestellt. Das Ordnungsamt hat seiner Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz der Messanlagen nicht entsprochen. Der Vertrag mit dem Dienstleister nennt zwar die Gerätetypen, die zum Einsatz kommen sollen, enthält aber keine Festlegungen zu Eigenschaften wie Zulassung, Eichung, Alter oder Einsetzbarkeit der Geräte. Seitens des Ordnungsamtes wurden weder der Entwurf und der Bau der Gehäuse, noch das Design der Anlagen kritisch hinterfragt. Zwischen Stadt und Dienstleister gab es zwar Absprachen über die Standorte für die Anlagen - die Festlegungen der für die Messungen entscheidenden Parameter wurden aber von dem Dienstleister getroffen. Dies sind zum Beispiel: Abstand von Messlinie und Fotolinie, Abstand der Fotosäule von der Messlinie, Blickwinkel der Kamera und des Blitzlichtes. Das Revisionsamt hat zwei der Anlagen selbst in Augenschein genommen und dabei technische Mängel festgestellt. So konnte zum Beispiel der in einem Blechgehäuse angebrachte Sensor von außen mittels eines Stockes verstellt werden. Es war technisch nahezu unmöglich, die Batterien zu entnehmen, ohne den Sensor zu verstellen. Die Kamera verfügte nicht über die Möglichkeit, den Bildbereich mittels eines Suchers zu kontrollieren. Dies war nur durch Testfotos möglich. Das Revisionsamt stellt fest: Die Konstruktion der Fotosäule machte insgesamt, mehr noch als der Gehäusesensor, einen improvisierten Eindruck. Bei beiden vom Revisionsamt begutachteten Anlagen wurden die Gehwege fotografisch nicht überwacht, obwohl auf diesen Verkehr erfolgen und gemessen werden konnte. Die Anlagen hätten also nicht ohne dauernde Überwachung durch einen Messbeamten betrieben werden dürfen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten dies bemerken und Nachbesserungen fordern müssen.
• Messbetrieb
In einem Erlass des Hessischen Innenministeriums zum Thema Verkehrsüberwachung heißt es: „Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz technischer Hilfsmittel verbleibt auch in Fällen der technischen Hilfe durch Privatpersonen bei der örtlichen Ordnungsbehörde“. Das Revisionsamt stellte fest, dass vor Beginn des Messbetriebs keinerlei Überlegungen angestellt wurden, welche Arbeitsschritte den Messbeamten der Stadt vorbehalten bleiben müssen und welche Aufgaben der Dienstleister wahrnehmen kann. Nach Ansicht des Revisionsamtes hätten Mitarbeiter des Dienstleisters lediglich eine Sichtkontrolle selbstständig vornehmen dürfen. Bei allen anderen Tätigkeiten an den Anlagen hätte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes anwesend sein müssen. Der zuständige Mitarbeiter im Ordnungsamt ist offenbar zunächst davon ausgegangen, diese Betreuung alleine sicherstellen zu können. Im Laufe des Planungsprozesses wurde jedoch das Konzept geändert. Ursprünglich sollten an fünf Standorten Vandalismus-Schutzhüllen aufgestellt, aber nur ein Messgerät an wechselnden Standorten eingesetzt werden. Man entschied sich dann aber, alle fünf Säulen mit einem Messgerät zu bestücken und fünf weitere Standorte festzulegen. Offenbar wurde aber nicht erkannt, dass es dann nahezu unmöglich wurde, dass ein Messbeamter bei allen Tätigkeiten an den Anlagen anwesend sein kannonnte. Wochentags wurden die Arbeiten nur lückenhaft begleitet, an Wochenenden überhaupt nicht.
• Messprotokolle
Durch die Messprotokolle wird die Korrektheit der gesamten Messung dokumentiert. Im vorliegenden Fall hat ein Messbeamter ein Blanko-Formular eines Messprotokolls unterschrieben und dem Dienstleister zur Verfügung gestellt. Dies bezeichnet das Revisionsamt als schwerwiegenden Verstoß gegen Dienstvorschriften. Der Dienstleister hat das Blanko-Protokoll nach Bedarf kopiert und auf den Protokollen mit der kopierten Unterschrift die Arbeiten an den Anlagen selbst dokumentiert.
• Datenauswertung und Abrechnung
Der Dienstleister hat die Filme aus den Messanlagen entwickelt und digitalisiert. Dabei wurden die Datensätze einer Vorauswertung unterzogen und mit Bemerkungen (Verwarngeld, Bußgeld, Annullierung, Testfoto) versehen. Im Ordnungsamt wurden die Messfotos mittels einer speziellen Software auf einem Laptop ausgewertet. Im Wesentlichen wurde geprüft, ob auf den Fotos Personen und Kennzeichen eindeutig zu erkennen waren. Ob die Richtigkeit der Vorauswertung durch den Dienstleister überprüft wurde, ließ sich vom Revisionsamt nicht abschließend prüfen. Zwischen dem Dienstleister und der Stadt gab es keine eindeutige Absprache, welche Datensätze als abrechenbar anzusehen waren und welche nicht. Im Ordnungsamt wurde auch nicht geprüft, welche der Messfotos abrechenbar waren. Man habe dem Dienstleister „voll vertraut“. Das Revisionsamt hat die Rechnungen des Dienstleisters überprüfen lassen. In 76 von 77 Rechnungen wurden Unstimmigkeiten festgestellt. Demnach hat die Stadt 18.647 Euro für Messbilder bezahlt, die nicht abrechenbar waren. Sowohl der zuständige Mitarbeiter des für die Verkehrsüberwachung zuständigen Sachgebiets, als auch die Mitarbeiter des Sachgebiets Zentrale Aufgaben hätten die Rechnungen des Dienstleisters auf ihre sachliche Richtigkeit prüfen müssen. Das gelte, so das Revisionsamt, gerade dann, wenn neue Verträge abgeschlossen und neue Abrechnungsmodalitäten eingeführt werden.
Oberbürgermeister Bertram Hilgen und Bürgermeister Jürgen Kaiser zeigten sich irritiert über die Häufung von Fehlern und Regelverstößen in der zuständigen Abteilung des Ordnungsamtes, die jetzt durch den Bericht des Revisionsamtes aufgeklärt wurden.
„Die zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten die anzuwendenden Gesetze und Vorschriften kennen und anwenden müssen“, sagte Bürgermeister Jürgen Kaiser. „Als für eine Reihe unterschiedlicher Fachämter zuständiger Dezernent muss ich darauf vertrauen, dass die Verwaltung korrekt handelt und die jeweils zu beachtenden Gesetze und Vorschriften selbstverständlich befolgt.“ Deshalb habe er sich im Herbst vergangenen Jahres, als erste Zweifel an der Technik der Geschwindigkeitsmessanlagen laut wurden, schützend vor die Verwaltung gestellt. Dessen ungeachtet habe er bereits im November 2012 darum gebeten, dass das Revisionsamt den Sachverhalt lückenlos aufklärt. Besonders bemerkenswert finde er, dass man sich im Ordnungsamt im Vorfeld der Auftragsvergabe offenbar keinerlei Gedanken darüber gemacht hat, wie das Verfahren gestaltet werden muss.
Laut Oberbürgermeister Bertram Hilgen ist es nicht Aufgabe eines Dezernenten, bis in die Details von Routineabläufen hinein über die Arbeit seiner Ämter informiert zu sein und diese laufend zu kontrollieren. Hilgen: „Die Mitarbeiter der Ämter müssen Gesetze und Verfahrensvorschriften kennen und selbstständig anwenden und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass eine höhere Ebene mögliche Fehler oder Versäumnisse korrigiert“.
Weitere Schritte
• Das Personal- und Organisationsamt hat den Bericht des Revisionsamtes am 10. April erhalten. Es wird jetzt umgehend die erforderlichen dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Schritte gegen die beteiligten Mitarbeiter einleiten.
• Die Staatsanwaltschaft Kassel, bei der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Geschwindigkeitsmessanlagen eine Anzeige gegen Unbekannt vorliegt, hat den Bericht des Revisionsamtes erbeten und am heutigen Donnerstag erhalten. Sollte die Staatsanwaltschaft weitere Unterlagen benötigen, so wird die Stadt diese zur Verfügung stellen.
• An der bisherigen Rechtsauffassung der Stadt, dass es keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung der Verwarnungsgeldbescheide und eine Rückzahlung der Verwarnungsgelder gibt, hat sich durch die Feststellungen des Revisionsamtes nichts geändert. Mit der Annahme des Verwarnungsgeldangebotes hat sich der Autofahrer mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes einverstanden erklärt. Der Verwarnungsgeldbescheid wurde damit rechtskräftig. Eine Rücknahme sieht das Gesetz nicht vor.
Ausführliche weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Kassel unter http://www.stadt-kassel.de/cms01/aktuelles/meldungen/19202/index.html
Dort finden Sie auch den Bericht des Revisionsamtes in einer aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisierten Fassung.
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