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Pressestelle der Stadt Greven |
Pressestelle der Stadt Greven vom 12. April 2013 NichtraucherschutzAm 1. Mai tritt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Im Gegensatz zu dem bisherigen Gesetz sieht es ein rigoroses Rauchverbot in Gaststätten und Spielhallen vor. "Die bisherigen zahlreichen Ausnahmen wie Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräume entfallen", erläutert Michael Schreiber, Leiter der Ordnungsverwaltung. "Auch bei den so genannten Brauchtumsveranstaltungen, das sind zum Beispiel die Kirmes, Karneval oder Schützenfeste, besteht ab dem 1. Mai ein Rauchverbot. Auch dann, wenn sie in Festzelten stattfinden." Im Eingangsbereich der Gaststätten oder Spielhallen – bei mehreren Eingängen in allen - muss deutlich sichtbar auf das Rauchverbot hingewiesen werden. Das Ordnungsamt stellt Gastwirten und Spielhallenbetreibern entsprechende Rauchverbotszeichen auf Nachfrage kostenlos zur Verfügung – so lange der Vorrat reicht. Die Stadt Greven hat in diesen Tagen Gastwirte und Spielhalleninhaber angeschrieben und sie über die Neuregelungen informiert. "Gleich nach dem 1. Mai werden wir Kontrollen durchführen; dabei wird zunächst vor Allem geprüft, ob die Rauchverbotszeichen angebracht sind," so Schreiber. Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbotes sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten ist der Gastwirt bzw. der Leiter der Spielhalle oder der Veranstalter. Bei Verstößen droht nach dem neuen Gesetz ein Bußgeld bis zu 2.500 €. Der Grundsatz, dass Rauchverbote nicht in Räumen gelten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind, bleibt weiterhin bestehen. In "echten" Geschlossenen Gesellschaften, die strenge Kriterien erfüllen müssen, darf auch weiterhin geraucht werden. In der Regel können rein private Veranstaltungen wie zum Beispiel geplante Familienfeiern als Geschlossene Gesellschaften gelten. Voraussetzungen: Die Feiern müssen angemeldet sein und der Gastgeber muss den Kreis der Eingeladenen benennen. Firmen- und Vereinsfeiern fallen nicht unter die Ausnahmeregelung! Das Rauchverbot gilt auch für Kräuter- und elektrische Zigaretten oder Zigarren. Pressekontakt: Stadt Greven, Pressestelle, Tel. 02571 920-123 |
Herausgeber: Stadt Greven Pressestelle Rathausstraße 6 48268 Greven Telefon: (0 25 71) 92 0-1 23 Fax: (0 25 71) 92 03 20 E-Mail: pressestelle@stadt-greven.de |
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