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Presseinformation

12. April 2013
Kreis Steinfurt beim NRW-Krippengipfel zum U3-Ausbau
Sozialdezernent Dr. Lüttmann: „Wir werden alle Kinder versorgen können.“
Kreis Steinfurt/Düsseldorf. Stellvertretend für Landrat Thomas Kubendorff hat der Sozialdezernent des Kreises Steinfurt, Dr. Peter Lüttmann, gestern am Krippengipfel in Düsseldorf teilgenommen. Die Familienministerin hatte zum dritten mal zum NRW-Krippengipfel eingeladen, um mit Landräten, Bürgermeistern, Dezernenten sowie Vertretern der kommunalen Spitzenver¬bände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen den konstruktiven Dialog über die Herausforderungen und Perspektiven beim U3-Ausbau für das kommende Jahr fortzuführen.

Für das Kindergartenjahr 2013/14 haben die nordrhein-westfälischen Jugendämter 106.567 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 38.316 Plätze in Kindertagespflege gemeldet.

Im Kreis Steinfurt gibt es 6.120 U3-Kinder (Stand 31.12.2011), für die das Kreisjugendamt insgesamt für das nächste Kindergartenjahr 2.043 U3-Kindpauschalen beantragt hat. Das entspricht einer U3-Betreuungsquote von 33,4 %. „Bezogen auf die Rechtsanspruchskinder, also die 1- und 2-Jährigen kommen wir für das nächste Kita-Jahr auf eine Betreuungsquote von 49 %“, so Lüttmann. Er warnt aber davor, zu sehr auf die Quote zu schielen. „Es kommt nicht darauf an, eine Quote zu erfüllen, sondern ein bedarfsgerechtes Angebot zu planen. Durch unsere Elternbefragung und die nun vorliegenden Anmeldezahlen werden wir in unseren Planungen bestätigt und wir werden im Kreis Steinfurt alle Kinder versorgen können.“

Der Sozialdezernent des Kreises hat auch beim Krippengipfel darauf hingewiesen, dass Rechtsanwälte und Richter keinen einzigen Kita-Platz schaffen können. Er appelliert deshalb an alle Eltern, das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. „Wenn es im Einzelfall eng werden sollte, werden wir gemeinsam eine Lösung finden“, ist sich Lüttmann sicher. „Das ist dann vielleicht nicht immer die Wunscheinrichtung, aber wir sind weiter zuversichtlich, den ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auch zu erfüllen.“

Erfreut nahm der Dezernent die Aussage der Ministerin zur Kenntnis, dass das Land eine gesetzliche Regelung zur Anmeldefrist treffen wolle. Im Gespräch ist eine Regelfrist von 3 bis 6 Monaten. Das führt zu mehr Planungssicherheit bei allen Beteiligten.


Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de