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Alkohol-Testkäufe: acht von elf Kassierern fallen durch


Landkreis bietet kostenlose Jugendschutz-Schulung für Verkäufer an
19. April 2013

In einer gemeinsamen Aktion haben der Landkreis Leer und die Polizeiinspektion Leer/Emden erneut Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Der Fokus lag auf Lebensmittelgeschäften in Moormerland und Leer. Bei acht von elf getesteten Geschäften wurde Alkohol an den minderjährigen Testkäufer abgegeben.

„Das ist eine Abgabequote von 73 Prozent“, beschwert sich Karin Frieling, Jugendbeauftragte des Landkreises Leer, sichtlich enttäuscht. Und Angela Neerhut, Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Leer/Emden, ergänzt: „Vier Mal wurde der Alkohol trotz Vorlage des Ausweises abgegeben, eine Problematik, die wir bereits kennen.“ In weiteren vier Fällen wurde der Alkohol ohne nach dem Alter zu fragen oder den Ausweis zu kontrollieren an den Minderjährigen verkauft.

Die Ergebnisse zeigen deutlichen Handlungsbedarf. „Das Verkaufspersonal muss intensiv geschult werden“, findet Frieling. Und sie hat auch gleich eine Idee parat: „In Kooperation mit den Präventionskräften der Gemeinden findet am 24. April von 10 bis 13 Uhr eine Schulung mit dem Titel „Jugendschutz im Einzelhandel: Kontrolle – Information – Fortbildung“ im Kreishaus statt.“

Anmeldungen nimmt sie noch unter der Telefonnummer 0491 926-1369 oder per Mail an karin.frieling@lkleer.de bis Dienstag entgegen.

Das verantwortliche Kassenpersonal muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. In Kürze werden weitere Testkäufe stattfinden.

Hintergrund / Infos

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel sind eigentlich an klare gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Dennoch fällt vielen Kräften die Alterskontrolle an der Kasse schwer. Auch die Einordnung von Getränken und Lebensmitteln in die Kategorie ab 16 oder ab 18 Jahre ist nicht immer einfach.

Die Verkäufer an den Kassen haben eine besondere Verantwortung. Bereits die Frage nach dem Ausweis stellt oft eine Hürde da, weil die Reaktion des Gegenübers ungewiss ist. Zudem verlassen sich zu viele Kassierer auf ihre rein optische Alterseinschätzung der Kunden. Damit lagen die Kassierer bei den Testkäufen immer wieder falsch.

Damit sie das nötige Wissen um den Inhalt des Jugendschutzgesetzes und vor allem individuelle Handlungs- und Deeskalationsstrategien erwerben können, sind interessierte Kassierer eingeladen, an der kostenlosen Schulung teilzunehmen. Die Schulungen vermitteln nicht nur die rechtliche Lage in Sachen Jugendschutz, sondern zeigen anhand konkreter Übungsbeispiele, wie persönliche Hemmnisschwellen hilfreich überwunden werden können. Tricks an der Kasse zeigen außerdem, wie unangenehme Situationen bei der Frage nach dem Ausweis verhindern werden können.

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